Erstellt am 01.03.2014 um 21:17 Uhr von Hartmut
Hallo Teufel, die Wahlordnung gehört nicht zu den veröffentlichungspflichtigen Verordnungen und muss deshalb auch nicht veröffentlicht werden. Das ist schon in Ordnung.
Meinst du vielleicht die Wählerliste?
Erstellt am 01.03.2014 um 21:46 Uhr von Kölner
Hartmut, Hartmut, Hartmut...
Denke bitte noch mal nach und korrigiere deine Antwort.
Erstellt am 02.03.2014 um 08:01 Uhr von Hartmut
Oh verdammt ... Mensch Kölner, danke!!
Seit wann gilt DAS denn?? Na egal. Seife schlucken, Hartmut!
Teufel, hier die Korrektur: Die Wahlordnung ist auszuhängen.
Das bedeutet zunächst mal, falls sie nicht aushängt, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Dann deine Frage, kann man deshalb die Wahl anfechten. Du müsstest dazu darlegen können, dass die Wahl womöglich anders gelaufen wäre, hätte die WO ausgehangen. Sprich, jemand liest die WO und sagt sich, aha also wenn das SO ist, dann wähle ich aber GANZ anders!
Wenn das gelingt, ja, dann ist die Wahl anfechtbar. Sonst wird es schwer.
@Kölner: besser?
Erstellt am 02.03.2014 um 08:05 Uhr von EightBall
Bei uns hängt am schwarzen Brett so ein Heftchen, veröffentlichungspflichtige Gesetze, da ist alles drin. Bei euch nicht?
Erstellt am 02.03.2014 um 08:10 Uhr von wischwasch
Einfach den Wahlvorstand auf den Fehler hinweisen.
Erstellt am 02.03.2014 um 08:16 Uhr von teufel
Wahlvorstand hat null Ahnung.
Als ich vor vier Jahren den Wahlvorstand den Vorsitz hatte bin ich auf Schulung und dort habe ich das kleine Heftchen bekommen und ans schwarze Brett gehängt.
Aber nun Bekommen die alles vom Anwalt der Firma.
Und der hat wie es aussieht aus keine Ahnung.
Erstellt am 02.03.2014 um 12:58 Uhr von Kölner
Erstellt am 03.03.2014 um 15:30 Uhr von petrus
Aus_hängen_ muss die nicht, nur "an geeigneter Stelle zur Einsichtnahme ausliegen". WO die ist, steht im Wahlausschreiben (§3(2)#2 WO).
Erstellt am 03.03.2014 um 20:57 Uhr von AkteX
Hallo,
die Wahl ist auf jeden Fall anfechtbar... also wenn es wirklich jemanden gibt, der euch eine reinhauen will, dann hat er Grund dafür, sorry is aber so