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Wahlraumänderung

M
Mariannemr
Nov 2016 bearbeitet

Im Wahlausschreiben wurde ein Besprechungszimmer als Wahlort und Ort für die Stimmauszählung bestimmt. Dieses Besprechungszimmer wird jetzt wegen einer Inspektion durch die FDA dringend benötigt. Kann der Wahlvorstand ein anderes Beprechungszimmer bekanntgeben? Oder haben wir das Recht auf dieses Besprechungszimmer zu beharren.

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Community-Antworten (5)

O
Oblatixx

19.02.2014 um 19:32 Uhr

Es gibt also noch ein anderes Besprechungszimmer? Na dann ... Ich denke mal, ihr habt die Nutzung angemeldet und wart die ersten. Also sollen doch die anderen bitte schön.

G
gironimo

19.02.2014 um 19:38 Uhr

Die FDA kann einen anderen Raum nehmen. Wer zuerst kommt malt zuerst.

Weiteres Argument für den AG. Die FDA achtet ja u.a. auch darauf, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Und hier geht es ja darum, dass in einem "amtlichen" Schreiben der Raum genannt ist. Und das Wahlausschreiben muss korrekt sein.

Ich weiß, viele AG sehen die FDA als eine Art Überbehörde, vor der man erst einmal eine tiefen Diener machen muss. Etwas mehr Rückgrat tut den AG gut, wenn sie sich den Amerikanern stellen.

Bleibt erst einmal stur. (Ansonsten - wenn alle von der Änderung erfahren, würde ich das auch als o.k. ansehen)

H
Hartmut

19.02.2014 um 22:34 Uhr

Hallo Mariannemr, betrachten wir's logisch: Ein Tausch gegen einen gleichwertigen (!) anderen Raum wäre möglich. Allerdings, wenn es einen gleichwertigen abderen Raum gäbe, würde man den ja für die FDA nehmen. Es muss also der andere Raum irgendwie 'schlechter' sein, also kleiner, lauter, dunkler etc. Das aber bedeutet schlechtere Rahmenbedingungen für die BR Wahl. Und das wiederum ist eine Behinderung der BR-Wahl. Und das geht gar nicht!

Fazit: Ja, beharrt auf dem Besprechungszimmer! Ihr habt den Gesetzgeber hinter euch. Die BR-Wahl hat Priorität gegenüber anderen berechtigten Interessen des AG, wie zB FDA.

P
Pjöööng

20.02.2014 um 12:16 Uhr

Zitat (Hartmut): " Ein Tausch gegen einen gleichwertigen (!) anderen Raum wäre möglich. Allerdings, wenn es einen gleichwertigen abderen Raum gäbe, würde man den ja für die FDA nehmen. Es muss also der andere Raum irgendwie "schlechter" sein, also kleiner, lauter, dunkler etc. Das aber bedeutet schlechtere Rahmenbedingungen für die BR Wahl. Und das wiederum ist eine Behinderung der BR-Wahl. Und das geht gar nicht!"

Das ist mir etwas viel Kaffeesatzleserei. Wenn beide Räume den Anforderungen genügen, dann stellt die Zuweisung eines weniger luxuriösen Raumes mit Sicherheit keine Behinderung der Wahl dar. Wenn hier also der Arbeitgeber bisher von mehreren möglichen Räumen den "besten" zugewiesen hat und diesen nun (z.B. wegen der technischen Ausstattung) für andere Zwecke benötigt, wird er diese nach billigem Ermessen tauschen können.

Worauf zu achten wäre, wäre, dass die beiden Räume nicht zu weit voneinander entfernt sein dürfen, damit auch Wähler die über die Änderung des Wahlraumes nicht informiert worden sind, noch die Gelegenheit haben den anderen Wahlraum zu erreichen. Des Weiteren muss sich am ursprünglich gewählten Wahlraum ein deutlicher Hinweis auf den neuen Wahlraum befinden (welcher während der Wahl mehrfach kontrolliert werden sollte) und man sollte zur Schließung des Wahlraumes ein WV-Mitglied zu dem ursprüglich vorgesehene Wahlraum schicken, damit dieser ggf. Lastminute-Wähler zum richtigen Wahlraum geleiten kann. Und selbstverständlich muss das Wahlausschreiben angepasst werden.

H
Hartmut

20.02.2014 um 14:03 Uhr

Nein, Pjöng, nach billigem Ermessen geht das gewiss nicht. :))

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