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Wahlliste zum Betriebsrat

H
Holgerson
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an das Team, habe mehrfach für ein Unternehmen gearbeitet. Jetzt liegt die Liste zur Wahl des Betriebsrates aus. Wollte mich aufstellen lassen, da wurde mir gesagt, die Betriebszugehörigkeit ist zu kurz. Das Jahr 2013 habe ich komplett in dem Unternehmen gearbeitet, dann zum 31.12.2013 gekündigt und am 01.02.2014 wieder angefangen. Also war ich nur 4 Wochen zwischendurch weg. Jetzt kann ich im April 2014 mich nicht aufstellen lassen. Gibt es da eine Lösung? Vielen Dank für Ihre Antwort

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Community-Antworten (4)

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Hartmut

18.02.2014 um 16:03 Uhr

Hallo Holgerson, ich fürchte, da gibt es keine Lösung. Um wählbar zu sein, musst du der Firma zum Zeitpunkt der Wahl sechs Monate un-unterbrochen angehören. Das ist bei dir vor dem 1.08.2014 nicht der Fall.

M
MarkusW

18.02.2014 um 16:03 Uhr

Bei einer Unterbrechung von bis zu 6 Monaten verliert man die Betriebszugehörigkeit nicht. Du kannst dich also aufstellen lassen.

Aber wenn ich in einer Firma mal gekündigt habe, muss ich mir die Frage schon stellen lassen, warum man auf einmal Betriebsrat werden will.

K
Kölner

18.02.2014 um 16:09 Uhr

MarkusW ...ich darf Dich bitten, Deine 6 Monate zu erklären?! Danke! Das ist quatsch.

M
MarkusW

19.02.2014 um 09:33 Uhr

@Köllner: Sorry, hast recht. Das mit den 6 Monaten stimmt zum teil schon, aber wenn man selbst kündigt nicht. Also kann sich Holgerson tatsächlich nicht aufstellen lassen.

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