Wahlliste zum Betriebsrat
Hallo an das Team, habe mehrfach für ein Unternehmen gearbeitet. Jetzt liegt die Liste zur Wahl des Betriebsrates aus. Wollte mich aufstellen lassen, da wurde mir gesagt, die Betriebszugehörigkeit ist zu kurz. Das Jahr 2013 habe ich komplett in dem Unternehmen gearbeitet, dann zum 31.12.2013 gekündigt und am 01.02.2014 wieder angefangen. Also war ich nur 4 Wochen zwischendurch weg. Jetzt kann ich im April 2014 mich nicht aufstellen lassen. Gibt es da eine Lösung? Vielen Dank für Ihre Antwort
Community-Antworten (4)
18.02.2014 um 16:03 Uhr
Hallo Holgerson, ich fürchte, da gibt es keine Lösung. Um wählbar zu sein, musst du der Firma zum Zeitpunkt der Wahl sechs Monate un-unterbrochen angehören. Das ist bei dir vor dem 1.08.2014 nicht der Fall.
18.02.2014 um 16:03 Uhr
Bei einer Unterbrechung von bis zu 6 Monaten verliert man die Betriebszugehörigkeit nicht. Du kannst dich also aufstellen lassen.
Aber wenn ich in einer Firma mal gekündigt habe, muss ich mir die Frage schon stellen lassen, warum man auf einmal Betriebsrat werden will.
18.02.2014 um 16:09 Uhr
MarkusW ...ich darf Dich bitten, Deine 6 Monate zu erklären?! Danke! Das ist quatsch.
19.02.2014 um 09:33 Uhr
@Köllner: Sorry, hast recht. Das mit den 6 Monaten stimmt zum teil schon, aber wenn man selbst kündigt nicht. Also kann sich Holgerson tatsächlich nicht aufstellen lassen.
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