Gelten Mitarbeiter eines fremden Unternehmens als Wahlberechtigte für die BR-Wahl
In unserem Unternehmen sind eine Reihe von Reinigungskräften einer Fremdfirma eingesetzt. Gehören diese MA auch zu den wahlberechtigten MA? Die Reinigungsaufgaben sind vom Unternehmen an ein fremdes Unternehmen "outgesourced"!
Community-Antworten (1)
13.02.2014 um 22:35 Uhr
wenn es sich um echtes Outsourcing gehandelt hat: nein
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