Erstellt am 24.01.2014 um 18:26 Uhr von Kölner
Geht. Ohne Probleme, wenn er nicht auch seine liste unterstützt.
Erstellt am 25.01.2014 um 11:37 Uhr von Rattle
Hallo,
wenn er beide listen unterstützt wird er vom WV schriftlich aufgefordert sich für eine liste zu entscheiden, macht er das nicht wird er von beiden listen gestrichen.
MFG
Erstellt am 25.01.2014 um 16:24 Uhr von Topas
Wenn du die Wahl vorbereitest, bist du im WV. Und wenn du als WV diese Frage nicht selbst beantworten kannst, dann hallelujah.
Erstellt am 27.01.2014 um 12:52 Uhr von pillepalleTR
Ob die Kirche da helfen kann, bezweifele ich (Zitat "Hallelujah").
Nach meinem Verständnis ist ein Forum dazu da, Fragen zu stellen und Antworten zu bekommen. Aber hier hat es sich inzwischen eingebürgert, auf Kollegen(!!!), die Hilfe suchen, einzuprügeln. (Was langjährige Forumsnutzer darüberhinaus untereinander austragen, ist Faust 2. Teil und ne andere Sache).
Erstellt am 27.01.2014 um 14:03 Uhr von Pjöööng
Zitat (Rattle):
"wenn er beide listen unterstützt wird er vom WV schriftlich aufgefordert sich für eine liste zu entscheiden, macht er das nicht wird er von beiden listen gestrichen."
Falsh! Richtig beschrieben ist es in § 6 (5) der Wahlordnung.
Erstellt am 27.01.2014 um 14:37 Uhr von Nubbel
er stützt nicht beide! er kandidiert auf der einen, und stützt die andere. da braucht er sich nicht entscheiden. das geht!
Erstellt am 27.01.2014 um 17:05 Uhr von RalleL
Wenistens Einer, der meine Frage richtig gedeutet hat. Vielen Dank Nubbel!
In der Wahlordnung ist dieses Szenario gar nicht erwähnt und auch sonst konnte ich in der gängigen Literatur nichts dazu finden.
Erstellt am 27.01.2014 um 17:21 Uhr von Kölner
@RalleL
Na, ich will jetzt nicht unken, aber meine Antwort stimmt auch.
@Rattle
In so einem Fall zählt die Unterschrift der zuerst eingereichten Liste.