Erstellt am 24.01.2014 um 10:17 Uhr von gironimo
Der Betriebsrat hat damit zunächst einmal nichts zu tun. Es sei denn, die Kollegen/innen kandidieren selbst wieder. Dann kannst Du dort fragen, ob Du mit auf den Wahlvorschlag kannst. Ansonsten kannst Du einen eigenen Wahlvorschlag unterbreiten, in dem Du selbst eine "Liste" einreichst, wo nur Du oder weitere interessierte Kandidaten stehen. Wenn Du und Deine Mitstreiter zu einer Liste zusammengefunden haben, kannst Du die erforderlichen "Stützunterschriften" sammeln. Dann wird der Wahlvorschlag beim Wahlvorstand eingereicht. Fristen beachten. Spätestens ab dann gilt der Kündigungsschutz der Wahlbewerber. Streng genommen aber auch schon früher (im Streitfall wäre das eine Frage, wie man gegenüber einem Gericht belegen kann, wann man tatsächlich kandidiert hat und nicht nur lose daran gedacht hat). Aber ich gehe mal davon aus, dass Du nicht nur wegen des K-Schutzes kandidieren willst.
Erstellt am 24.01.2014 um 10:27 Uhr von gasthd
Hallo,
erstmal vielen Dank.
Also kann ich mich selbst als Wahlvorschlag melden und muss dort unterschreiben ?!
Was hat es mit dieser Liste auf sich ? Also ich und ein Kollege, der auch kandidieren möchte, können sich auf eine Wahlliste stellen... Gibt es da eine Vorlage oder wie muss die Liste dann aussehen ? Hintergrund ist einfach, dass durch eine Übernahme unseres Unternehmens viele Rechte auf der Strecke bleiben und ich möchte als Teamleiter von 20 Mitarbeitern keine größeren Sanktionen durch das Management erleiden, sprich Kündigung etc. vermeiden. Deswegen ist meine explizite Frage nach dem schnellen Kündigungsschutz so wichtig. Bin selbst schon über 20 Jahre beim Unternehmen.
Erstellt am 24.01.2014 um 10:56 Uhr von pillepalleTR
Wurde die Wahl eigentlich bereits durch Aushang des Wahlausschreibens bzw. der Wählerliste vom Wahlvorstand offziell eingeleitet?
Viele der Informationen, die du hier anfragst, kann man dem Wahlausschreiben entnehmen. Ansonsten sollte dir genau dieser Wahlvorstand auch Rede und Antwort stehen.
Muster für eine Vorschlagsliste erhälst du z.B. auch beim googeln. (Details hier aufzuführen sprengt meiner Meinung nach den Rahmen.)
Erstellt am 24.01.2014 um 11:26 Uhr von gironimo
Klicke doch einmal auf den Reiter "Betriebsratswahl" oben auf dieser Seite. Dort findest Du Informationen und auch Musterformulare. Auskunft muss Dir auch der Wahlvorstand erteilen können.
Erstellt am 24.01.2014 um 11:29 Uhr von gasthd
Hallo,
vielen lieben Dank.
Aber noch zum Verständnis : Was für einen Sinn macht eine eigene Vorschlagsliste ?
Erstellt am 24.01.2014 um 12:30 Uhr von autsch
Diese Frage nach dem Sinn einer eigenen Vorschlagsliste die kann man glaube ich nicht so einfach hier beantworten.
Am einfachsten ist natürlich eine Wahl mit nur einer Liste.
Manchmal wird eine Listenwahl auch einfach nur als Wahltaktik von manchen Leuten gesehen.
Ansonsten wenn man nur ein Betrieb ist sollte man in der Regel mit einer Liste auskommen. Erst wenn mehrere Betriebsteile vorhanden sind dann wollen meistens die einzelnen Betriebsteile auch ihre eigenen Kandidaten aufstellen lassen.
Erstellt am 24.01.2014 um 14:15 Uhr von Oblatixx
Sinn oder Unsinn, das will ich nicht beurteilen.
Aber es gibt Unterschiede:
Eine Kandidatenliste: Jeder Wähler darf soviele Kreuzel machen, wie Mitglieder zu wählen sind. Du wählst direkt den Kandidaten, den Du möchtest, der dir gefällt oder symphatisch ist. Oder der wirklich gut ist.
Mehrere Listen: Der Wähler muss sich entscheiden, welche Liste er haben will. Es gibt nur ein Kreuzel, nach dem dHontschen Verfahren wird dann in den BR eingezogen. Da können unter Umständen genau die gewählt werden, die Du keinesfalls im BR haben wolltest.
Erstellt am 24.01.2014 um 15:05 Uhr von gasthd
Hallo Autsch,
ja das mit verschiedenen Betriebsbereichen und eigener Listen macht möglicherweise Sinn.
Vielen Dank !
Müsste jetzt nur noch wissen ob ich mich sofort im Kündigungs- und Entgeltschutz befinde, wenn ich mich in die Kandidatenliste einschreiben lasse. Sonst muss ich weiterhin um Sanktionen fürchten, wenn raus kommt das ich mich habe aufstellen lassen.
Gruß
Erstellt am 24.01.2014 um 15:45 Uhr von Hoppel
@ gasthd
Du kannst Dich nicht einfach in eine Kandidatenliste einschreiben lassen. Man muss Dich schon noch auf dieser Liste haben wollen ...
Du fällst nicht sofort unter den besonderen Kündigungsschutz! Der Kündigungsschutz greift erst, wenn der Wahlvorschlag (auf dem Du als Wahlbewerber stehst) die gesetzlich geforderte Anzahl Stützunterschriften hat > keine Sekunde früher!
Mit Entgeltschutz hat das aber überhaupt nichts zu tun! Wie kommst Du darauf?
Erstellt am 24.01.2014 um 16:00 Uhr von gasthd
HAllo Hoppel,
danke für deine Antwort.
Ich verstehe nicht ganz was das bedeutet "man muß dich auf dieser Liste haben wollen "
Und mit Entgeltschutz meine ich, ab wann mir mein Chef keine Leistungszulage, freiwillige Zulage etc. kürzen kann, wenn er hört dass ich mich zur Wahl stelle. Habe etwas Angst vor Schikane !
Erstellt am 24.01.2014 um 16:59 Uhr von Oblatixx
> man muß dich auf dieser Liste haben wollen
Es gibt einen Listenvertreter, der entscheidet, wen er auf seiner Liste haben will oder nicht. Auch Gewerkschaften lassen nicht jeden auf ihre Liste und auch normale kleinere Gruppierungen, die mit eigener Liste kandidieren, wollen manchmal unter sich bleiben.
> Habe etwas Angst vor Schikane !
Dann solltest Du dir das mit dem Betriebsrat generell nochmal überlegen.
Erstellt am 24.01.2014 um 17:02 Uhr von gasthd
Vielen Dank Oblatixx,
ist wirklich keine einfache Sache.
Ich danke dir für die Infos !
Gruß