Zusammensetzung des Wahlvorstandes
In unserem Betrieb hat der BR den Wahlvorstand aus den eigen Reihen bestellt. Ist dies rechtens, oder hätten auch nicht BR-Mitglieder zum WAhlvorstand gehören müssen?
Community-Antworten (1)
23.01.2014 um 16:58 Uhr
Das ist so ok. Nichtmitglieder KÖNNEN dazugehören, aber die Entscheidung, wer bestellt wird, trifft der Betriebsrat allein.
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