Erstellt am 22.01.2014 um 21:39 Uhr von Kölner
...alles ausserhalb der AZ.
Erstellt am 22.01.2014 um 21:40 Uhr von Oblatixx
Aber hallo, das ist alles euer Privatvergnügen. Also Mittagspause und vor bzw nach Arbeitsende.
Vorteil: Niemand muss sich irgendwo abmelden.
Tante Edit: Och Köllner, konntest Du nicht die eine Minute warten? ;))
Erstellt am 22.01.2014 um 21:46 Uhr von Tommyh
Der Wahlvorstand kann sich von der Arbeit befreien lassen um die Wahl durchzuführen und Betriebsratsmitglieder um Betriebsratstätigkeiten auszuführen. Alles andere ist wie schon beschrieben Privatvergnügen :-)
Erstellt am 22.01.2014 um 21:50 Uhr von Oblatixx
Aber nach der Arbeitsbefreiung vom Wahlvorstand war doch gar nicht gefragt?
Es geht um Wahlwerbung, Listenplatzaushandlungen etc.
Erstellt am 22.01.2014 um 21:53 Uhr von Kölner
Ja, Oblatixx aber TommyH hat ein Spässle gemacht.
So ähnlich wie: Der Geschäftsführer führt die Geschäfte, der Zitronenfalter, faltet die Zitronen
Erstellt am 22.01.2014 um 22:00 Uhr von Oblatixx
Hmm, ich werde mich bessern.
Versprochen.
Scheiß Schichtarbeit. ;))
Erstellt am 22.01.2014 um 22:04 Uhr von Tommyh
Ja aber nicht den Bananenbieger vergessen ;-) nein wollte nur beschreiben wer sich sich von der Arbeit befreien kann in der Wahlzeit. Sonst könnten sich ja der gesamte betrieb auf ne Wahlliste setzen lassen und ne schöne Party in de Arbeitszeit machen!
Erstellt am 22.01.2014 um 22:05 Uhr von Oblatixx
Erstellt am 22.01.2014 um 22:09 Uhr von Tommyh
Oh Obalixx aber Du würdest meinem Chef das erklären okay ? ;-)