Wir führen bei uns im Betrieb das vereinfachte Wahlverfahren durch. Bezüglich der Wahlvorschläge haben wir Rückfragen.

Was genau ist ein Wahlvorschlag? Muss ein Wahlvorschlag tatsächlich doppelt soviele Bewerber auflisten wie Betriebsratsmitglieder gewählt werden oder ist es ausreichend wenn nur ein Bewerber auf dem Wahlvorschlag steht?