Zur Betriebsratswahl hat sich eine ehemalige Leiharbeiterin (seit 5 Jahren mit kurzen Unterbrechungen, die letzte Juni 2013) aufstellen lassen. Sie ist seit Dezember 2013 fest bei uns Angestellt, erfüllt somit aber nicht die Vorraussetzungen (mind. 6 Monate) laut BetrVG §7 und §8.
Kennt jemand eine aktuelle Rechtsprechung?