Erstellt am 07.01.2014 um 12:45 Uhr von Oblatixx
Erstellt am 07.01.2014 um 13:17 Uhr von zitrusblau
Heißt das jetzt es gibt keine eindeutige Antwort oder es geht nicht?
Erstellt am 07.01.2014 um 13:36 Uhr von ohnewissen
Es geht eindeutig nicht (§9 BetrVG).
Was ist in §9 aus deiner Sicht nicht eindeutig?
Was heißt bei euch "in der Regel" unter 20MA?
Wieviel MA seit Ihr bei Erlass dess Wahlausschreibens bzw. am Wahltag?
Erstellt am 07.01.2014 um 13:43 Uhr von zitrusblau
Nicht §9 BetrVg ist für mich nicht eindeutig, sondern die erste Antwort war es nicht!
Viele Dinge aus dem BetrVG können per Betriebsvereinbarung anders geregelt werden, so hätte es ja sein können, dass dies für §9 auch gilt. Dazu gibt es keine wirklich eindeutige Aussage.
"in der Regel" unter 20 Ma, heißt wird sind regelmäßig weniger als 20 Mitarbeiter also auch am Wahltag.
Erstellt am 07.01.2014 um 14:17 Uhr von Oblatixx
Ok, das eindeutig war nur, um auf die erforderlichen Buchstaben zu kommen und du hattest eben auch nach einer eindeutigen Antwort gefragt.
Antwort: Nein, das ist nicht möglich.
Kein wenn und aber, kein rumrechnen. In der Regel unter 20, das bedeutet einen Einmannbetriebsrat.
War's nun eindeutig? ;))
Erstellt am 07.01.2014 um 14:25 Uhr von zitrusblau
Ja, das ist eindeutig! ;-) Danke!
Erstellt am 07.01.2014 um 15:38 Uhr von gironimo
Es gibt ja den § 3 BetrVG, der andere Strukturen zulässt. Aber auch der § würde aus meiner Sicht keine andere Zahl der BR-Mitglieder zulassen.
Vorschlag - wenn der AG es so gut findet: Ihr wählt einen 1er-BR mit zwei Ersatzmitgliedern. Der AG räumt Euch ein, dass der 1er-BR mit den beiden Ersatzmitgliedern sich regelmäßig zum Gedankenaustausch trifft. Entscheidungen fällt dann der eine BR-ler anschließend im stillen Kämmerlein.
Erstellt am 07.01.2014 um 20:18 Uhr von Hoppel
@ gironimo
Seit wann kann man Ersatzmitglieder wählen? Der Vorschlag ist doch ziemlich an den Haaren herbei gezogen; zumal der WV mit absoluter Sicherheit nicht berechtigt ist, die Anzahl der Wahlbewerbe begrenzen zu dürfen.
Und wenn sich 20 AN zur Wahl stellen, gibt es halt einen einköpfigen BR mit 19 Ersatzmitgliedern...
Auch der zweite Ansatz "regelmäßiger Gedankenaustausch" ist daneben. Entweder will man gesetzeskonform arbeiten oder nicht. Mit solchen Ideen liefert man sich dem AG doch aus, alldieweil man sich letztendlich erpressbar macht.
@ zitrusblau
Oblatixx hat Recht!
Aber wenn Euer AG so gern einen dreiköpfigen BR haben will, gibt es ein probates und legitimes Mittel.
Der WV muss ja auch die zukünftige Entwicklung berücksichtigen und wenn der AG rechtzeitig und offiziell mitteilt, dass im Laufe des Jahres noch ein paar AN eingestellt werden und dann z.B. 22 AN in der Regel beschäftigt sein werden, ist ein 3er BR zu wählen.