Frei am Wahltag
Bei uns in der Firma wird an meinem freien Tag gewählt. Ich möchte allerdings nicht an der Briefwahl teilnehmen, sondern direkt in den Betrieb gehen und dort meine Stimme abgeben. Kann ich dafür beim Arbeitgeber irgendwelche Kosten geltend machen?
Community-Antworten (3)
19.11.2013 um 19:07 Uhr
Du nicht, aber er kann hier Schmerzensgeld eintreiben.
Nicht genug, dass er dich die ganze Woche Sehen muss; nun leider auch noch wegen der Wahl an einem zusätzlichen Tag.
Spaß einmal beiseite. Normalerweise sollte der WV die Wahl ja so legen, dass alle die Möglichkeit zum Wählen während der Arbeitszeit haben. Natürlich kann es immer einmal vorkommen, dass Zeiten hier kollidieren.
Da die Wahlen ja nur alle vier (4) Jahre sind, dürfte es ja eigentlich nicht so schlimm sein, wenn man einmal zu einer Wahl geht, ohne hierfür auch noch einen Obolus zu erhalten. Die Wahl ist ja nicht zum Vorteil des AG, sondern wohl eher zu deinem.
Ehrlich gesagt, würde ich vorher im Erdboden versinken, bevor ich das Wählen von einer Zahlungsforderung abhängig machen würde. Selbst wenn ich zwei Stunden Fahren müsste, würde ich zur Wahl fahren. Auch dann, wenn ich hierfür keinen einziegen Cent bekommen würde.
19.11.2013 um 21:32 Uhr
Oh da muss ich dem alten Hasen aber ganz doll zustimmen! Warum sollte Dir Dein AG Geld geben wenn Du auch eine Briefwahl machen kannst. Wenn Du an diesem Tag vor Ort sein willst ist es halt Privatvergnügen :-)
20.11.2013 um 19:49 Uhr
Hallo Bärlauch, umgekehrt wird ein Schuh draus: Wer möchte, muss zur Wahl nicht extra in die Firma kommen, sondern darf mittels Briefwahl teilnehmen, ohne dass der erhebliche Aufwand dafür berechnet wird.
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