Standortbetriebsrat
Hallo zusammen,
ich habe Fragen zur Errichtung eines Standort-Betriebsrates:
Folgendes Szenario:
• Es gibt am Standort 4 Firmen (vertreiben alle andere Produkte); alle haben zwischen 20 und 50 Mitarbeiter. • In einer dieser Firmen existiert bereits ein BR, in den anderen nicht. • Personalabteilung, Zentrale, IT, Lager und Versand, Finanzbuchhaltung und Marketing arbeiten für alle 4 Firmen am Standort. • Die Geschäftsführung ist bei allen Firmen dieselbe. • Kantine, Internet, Telefonanlage werden gemeinsam genutzt.
Kann man einen Standort-BR gründen? Falls ja, inwieweit ist der derzeitige BR der einen Firma sogar dazu verpflichtet, Wahlen für einen Standort-BR einzurichten?
Vielen Dank im Voraus!
Community-Antworten (6)
19.11.2013 um 14:52 Uhr
Wie definierst du "Firma" / "Firmen "?
Was haben diese, außer der Nutzung von Personalabteilung, Zentrale, IT, Lager und Versand, Finanzbuchhaltung und Marketing etc. gemeinsam? Gehören die vllt. alle zum gleichen Unternehmen (GmbH, AG etc.)?
19.11.2013 um 14:56 Uhr
Wenn, dann meinst Du vermutlich Gemeinschafts-BR.
Doch davon ist oft abzuraten. Denn hier müsste der BR sich dann immer mit 4 AG einigen, was oftmals es schwerer macht ein positives Ergebnis zu erziehlen. Vor allem wenn es in den Firmen unterschiedliche Bilanzen und gg Interssen gibt.
19.11.2013 um 16:18 Uhr
Hallo - danke für die schnellen Antworten!
@pillepalle: es sind alles GmbHs, die jedoch einer "Haupt-GmbH" untergeordnet sind. @thomasi: der AG (bzw. Geschäftsführung) ist immer derselbe.
19.11.2013 um 16:40 Uhr
Dann macht doch 4 BR und dann einen GBR
19.11.2013 um 19:20 Uhr
Hier handelt es sich ja wohl eindeutig um eine Muttergesellschaft mit Anhängseln. Hier wird nur ein einziger BR gewählt.
Da es ja schon einen gibt, ist er für alle Abteilungen zuständig. Allerdings sollte hier einmal die Größe geprüft werden.
Hier ist es auch egal, wie viel Tausend GmbHs es sind. Es ist definitiv nur eine Leitung und Verwaltungsebene für alle.
@ thomasi Erklär mir bitte einmal, wie es funktioniert, sich mit 4 AG zu einigen, wenn es doch nur einen gibt! Soll ich mir die fehlenden Schnitzen??????
19.11.2013 um 19:34 Uhr
ähnlich wie alter Hase würde ich sagen, dass die GmbHs zusammen einen Gemeinschaftsbetrieb haben, guck mal in Paragraph 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, dann gibt es einen Betriebsrat für alle
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