Erstellt am 27.10.2013 um 12:20 Uhr von gironimo
Erst einmal kannst Du den Button oben "Betriebsratswahl" anklicken.
Im BetrVG und der Wahlordnung steht, dass Ihr gar nicht vorher festlegen könnt, welches Wahlverfahren kommt. Geht nur ein Wahlvorschlag mit allen Kandidaten ein, dann ist Personenwahl - mit 9 Stimmen (nur eine pro Kandidat); wie kommt ihr auf drei?
Geht ein zweiter Wahlvorschlag ein, mit weiteren Kandidaten, dann ist Listenwahl - nur eine Stimme pro Wähler.
Erstellt am 27.10.2013 um 16:12 Uhr von Greycloud
Ein Blick ins Gesetzt erleichter die Antwortsfindung: wie der Vorredner schon schrieb, ist es nicht vorhersehbar welche Wahl statt findet, gerade bei dieser Betriebsgröße. Sicherlich ist eine Personenwahl demokratischer, aber es gibt keine Möglichkeit die Einreichung weiterer Listen zu verhindern.
Zum Gesetztestext: bei der Personenwahl werden so viele Stimmen vergeben wie Betriebsratmitglieder (ohne Ersatzmitglieder) zu wählen sind. Bei der Listenwahl kann nur eine Stimme vergeben werden.
Erstellt am 27.10.2013 um 16:49 Uhr von nicoline
*ob bei einer Personenwahl die Wahlberechtigten die Möglichkeit haben, 9 oder 3 Stimmen, die jeweils verteilt oder auf eine Person bezogen vergeben werden dürfen, zur Verfügung stehen. Wer kann uns helfen?*
Auch diese Frage finde ich schwer verständlich, versuch aber trotzdem mal eine Antwort:
Wenn wirklich nur ein Wahlvorschlag kommt, hat man als Wähler bei einem 9er Gremium 9 Stimmen, die man (fast) beliebig verteilen kann. Man kann 9 Stimmen verteilen, muss man aber nicht. Man kann einem Kandidaten aber nur eine Stimme geben. Würde man bei einem Kandidaten mehr als ein Kreuz machen, wird trotzdem nur eine Stimme gezählt, die restlichen verfallen.
Erstellt am 29.10.2013 um 08:50 Uhr von stanislaus
@nicoline,
wenn man bei einer Persönlichkeitswahl einem Kandidaten "mehrere Stimmen" gibt, ist der Wahlzettel "ungültig"!!!
Erstellt am 29.10.2013 um 09:29 Uhr von Pjöööng
Zitat (stanislaus):
"wenn man bei einer Persönlichkeitswahl einem Kandidaten 'mehrere Stimmen' gibt, ist der Wahlzettel 'ungültig'!!!"
Anderer Auffassung: FESTL Rn 4 zu § 20 der WO.
Übrigens:
"wenn man bei einem Aussagesatz dem Satz "mehrere Ausrufezeichen" gibt, wird der Satz meistens "unsinnig"!!!"
Und noch eine Ergänzung:
Ob eine Persönlichkeitswahl "demokratischer" ist als eine Listenwahl, hängt sehr stark vom persönlichen Demokratieverständnis ab.
Erstellt am 29.10.2013 um 09:44 Uhr von Nubbel
stanislaus, mit dem kreuz soll der wähler seinen willen kundtun! mit vielen kreuzen wird dieser wille sehr eindeutig! nix ungültig