Erstellt am 28.09.2013 um 20:03 Uhr von Charlys
Bei der nächsten Wahl im Frühjahr mit eigener Liste es versuchen und sich zur Wahl stellen. Es gibt immer nur einen BR im Betrieb.
Erstellt am 28.09.2013 um 21:30 Uhr von nicoline
*Ich würde gerne einen eigenen BR gründen.Bei uns gibt es seitlangem nur einen BR der von der GEW ist*
Wie Charlys schon schrieb, es gibt immer nur einen BR. Wenn dieser ausschließlich aus Gew. Mitgliedern besteht, schon lange im Amt und auch noch anerkannt ist, wird Dir das
*Was muss ich machen um einen Gew unabhänigen BR auf zubauen*
wahrscheinlich, wenn überhaupt, nicht auf Anhieb gelingen. Wenn Du bei der nächsten Wahl eine eigene Liste / Wahlvorschlag (auf)machst, ist es jedoch vielleicht möglich, dass auch nicht organisierte Beschäftigte in den BR kommen. Das wäre ein erster Schritt.
Wenn Du keine Hilfe von der Gewrkschaft erwarten kannst, macht das die Sache nicht so ganz einfach. Aber, wenn man will, kann man das schaffen, ich spreche aus eigener Erfahrung.
Erste Hilfe: oben auf dieser Seite den blauen Button "Betriebsrats Wahl" anklicken.
Zweite Hilfe: das Betriebsverfassungsgesetz §§ 14 und 14a lesen.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/
Dritte Hilfe: hier weiter fragen
Kopf hoch, nicht den Mut verlieren und viel Erfolg!
Erstellt am 29.09.2013 um 14:32 Uhr von alternative
@nicoline
die sagten mir was von ich benötige Stüzunterschrieften damit ich eine eigene Liste aufmachen darf ?
Erstellt am 29.09.2013 um 16:17 Uhr von pillepalleTR
Wie nicoline schon schrieb: das Betriebsverfassungsgesetz ist massgeblich. Dort ist in §14 Abs. 4 das mit den Stützunterschriften beschrieben.
"(4) Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer."
Die genaue Zahl der mindestens benötigten Stützunterschriften berechnet der Wahlvorstand und veröffentlicht sie im Wahlausschreiben.
Schau dir einfach mal den Link, den nicoline gepostet hat, an. Dann wird einiges bestimmt klarer.
Erstellt am 29.09.2013 um 17:36 Uhr von alternative
@pillepalleTR
der Wahlvorstand Berechnet die Anzahlß Das heisst ich muss erst dem Wahlvorstand sagen das ich eine eigene Liste aufmachen will? Und dann laufe ich los und besorge mir die Unterschrieften?
Erstellt am 29.09.2013 um 18:24 Uhr von pillepalleTR
Das Wahlausschreiben wird betriebsöffentlich ausgehängt und leitet offiziell die Wahl ein. In diesem Dokument gibt der Wahlvorstand (WV) an, wann die Wahl stattfinden wird, bis wann die Wahlvorschläge eingegangen sein müssen, wieviele Stützunterschriften jeder Vorschlag braucht etc..
D.h. du wartest einfach ab, bis das Ding häng oder sonstwie bekanntgemacht worden ist und legst dann los. Du musst dem WV gar nix "vorher" sagen! Er bekommt innerhalb der Frist einen Wahlvorschlag von dir, auf dem die Kandidaten deiner Liste draufstehen und auch die Sützunterschriften drauf sind. Dadurch wird er in dem Moment über dein Vorhaben informiert.
Erstellt am 30.09.2013 um 06:03 Uhr von Rattle
Hallo,
es müssen erst die kandidaten auf der liste aufgeführt sein, also entgültig. erst dann dürfen stützunterschriften gesammelt werden.
ansonsten wäre es ein grund vom WV die liste abzulehnen, wenn noch kandidaten aufgenommen werden wenn schon stützunterschriften auf der liste sind.
stützunterschriften sind ja für die kandidaten die auf der liste aufgeführt sind, und jemand der eine unterschrift leistet möchte den kandidaten nicht der nachträglich aufgenommen wurde.
MFG
Erstellt am 30.09.2013 um 07:30 Uhr von Kulum
Aber bevor du eine herbe Enttäuschung erlebst, belese dich lieber ein wenig, wie BR-Arbeit funktioniert.
So als erste Anregung kannst du ja schonmal in §2 BetrVG schauen, da könntest du schonmal eine leise Ahnung davon bekommen, dass du die, dir anscheinend so unsympatische, Gewerkschaft so jedenfalls nicht los wirst.
Mit ein wenig Glück sitzt du dann evtl. neben den gewerkschaftsnahen BRMs und einem Vertreter der Gewerkschaft an einem Tisch und darfst dich nieder reden lassen. Viel mehr wird die von dir angedachte "Alternative" nicht hergeben.
Erstellt am 01.10.2013 um 12:53 Uhr von GuidoW
Mich interessiert mal, was gegen die Betriebsratsmitglieder spricht, welche in einer Gewerkschaft organisiert sind?
Sind diese evtl. unbequem dem AG gegenüber, weil sie Rechte der Arbeitnehmer überprüfen und durchdrücken.
Oder was ist der Grund?
Oder ist es eine Gewerkschaft, welche nicht für Eure Branche zuständig ist und nur dem AG seine Interessen vertritt?
LG Guido
Erstellt am 01.10.2013 um 13:04 Uhr von Polybär
@GuidoW,
ich kann das schon Verstehen, auch wenn ich ein Gewerkschaftler bin. Oft sind in Betriebsräten der Gewerkschaft, sagen wir mal Gewerkschaftler im weitern sinne ( es ist ja einfacher sich bei der Gewerkschaft mit auf die Liste zu heben)
Ich persönlich würde mich freuen wenn neben der Gewerkschaftsliste eine Liste ungebundener zu finden wäre.
Immer hin würden dann auch diese Personen im Betriebsrat eine "Echte" Stimme haben, sicherlich ist es so das wir als BNRMs der Gewerkschaft auch von nicht Organisierten Gewählt werden und auch deren Positionen Vertretten bzw Beleuchten. Aber im Kern handeln wir immer für die Intressen den Gewerkschaft z.B Tarif , Sozialegerechtigkeit (z.B KEINE Anwesenheitsprämie für ANs die sich Krank zu Arbeitschleppen damit sie die Prämie erhalten) etc...
Aber grade im Betriebsrat hätte ich auch "echte" nicht Gewerkschaftler mal Gesehen. Das ist aber meine Persönliche Meinung DIE nicht unbedinngt die Mehrheit meines Betriebsrates Spiegelt .