Erstellt am 05.07.2022 um 18:54 Uhr von Dummerhund
Ein Ersatzmitglied hat erst einmal gar kein Anrecht auf BR Schulungen.
Erstellt am 05.07.2022 um 19:18 Uhr von Moreno
Das entscheidet der Betriebsrat...als einziger Nachrücker in einem 9er BR wird er meistens dabei sein und hat damit auch Anrecht auf Seminare!
Erstellt am 06.07.2022 um 11:35 Uhr von §§reiter
Ein bisschen komplizierter ist es schon, als Dummerhund und Moreno das hier darstellen.
Ein Ersatzmitglied KANN durchaus Anspruch auf Schulungen haben, aber der BR ist da keineswegs frei in seiner Entscheidung.
Das LAG Schleswig-Holstein in in einem Urteil von 2016 die Voraussetzungen konkretisiert, welche gegeben sein müssen damit ein EBRM einen Anspruch auf Schulungen hat:
https://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/DCFC11220E236BC8C125800A00432B72/$file/B_1TaBV63-15_26-04-2016.pdf
(Ich finde es allerdings extrem bedenklich, dass von Eurem 9er Gremium bisher nur einer geschult wurde! Da solltet Ihr richtig Gas geben und so schnell wie möglich ALLE BRM zu ALLEN Grundlagenschulungen schicken. Da muss das EBRM halt warten, denn das entscheidende bei allen Schulungen ist, dass sie für die BR-Arbeit notwendig sein müssen. Die logische Konsequenz ist, dass die BRM natürlich vor den EBRM dran sind).
Erstellt am 06.07.2022 um 11:35 Uhr von dieschi
Einen Anspruch, auch wenn es in dem Link unten so genannt wird, hat der Nachrücker meiner Interpretation des BetrVG und der BAG nicht aber grundsätzlich kann euer Betriebsrat, und sollte das auch irgendwann, per Beschluss entscheiden ihn entweder in Nachrückerseminare oder direkt ins BR1 zu schicken ...
https://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch/ersatzmitglieder
Wichtiger ist aber dass das reguläre Gremium auf Schulung geht und das schnellst möglich ...
Erstellt am 06.07.2022 um 11:51 Uhr von Relfe
@moreno
warum sollte bei einem 9er-BR ein EBRM (in diesem Fall dieser eine) meistens dabei sein?
Ich mag da falsch liegen, aber als 9er-BR kann ich Aufgaben an den BA und weitere Ausschüsse übertragen und somit sind nur noch die "Kernaufgaben" mit dem gesamten BR zu beschließen, den Rest kann man auch mit Ausschüssen machen.
Da kommt dann noch die "Monatssitzung" als Regeltermin für den gesamten BR.
Das sind 1-2 Sitzungen pro Monat mit dem gesamten BR, den Rest machen die Ausschüsse.
Also pauschal zu sagen, da ist das EBRM ja regelmäßig als "Nachrücker aktiv" halte ich für falsch. Das kommt darauf an wie der BR sich organisiert.
Erstellt am 06.07.2022 um 12:08 Uhr von EDDFBR
Relfe,
wie oft ein BR Gremium tagt ist nicht festgelegt. Insbesondere gibt es keine automatischen Abhängigkeiten zwischen dem Terminplan von Ausschusssitzungen und BR Sitzungen. Und bei einem 9er Gremium mit 1 EBRM würde ich schon davon ausgehen, dass das EBRM immer wieder mal teilnimmt, weil bei 9 regulären BRM immer mal ein BRM zu Sitzungen verhindert sein kann (Urlaub etc.)
Spätestens nach der 2. Teilnahme innerhalb eines halben Jahres würde ich als BR den Anspruch auf eine Grundlagenschulung für das EBRM als erfüllt ansehen. Der BR hat da durchaus einen Ermessensspielraum. Siehe dazu auch das bereits genannte Urteil des LAG Schleswig-Holstein.
Erstellt am 06.07.2022 um 13:03 Uhr von dieschi
Er ist nicht nur der direkte sondern auch der einzige Nachrücker @Relfe, so gesehen ist die Wahrscheinlichkeit das er innerhalb kürzester Zeit als Ersatz einspringen muss doch relativ hoch.
Ist halt auch von den betrieblichen Eigenarten abhängig.
Ich bin vor 8 Jahren als erster Nachrücker bei der ersten Sitzung nach der konstituierenden Sitzung eines 7er Gremiums zum Einsatz gekommen und wurde dann neben 2 BRM auch direkt für den BR1 angemeldet.
Zudem lud man mich zu allen Sitzungen ein, musste dann lediglich bei Beschlüssen den Raum verlassen.
3 Monate später war ich dann schon kein Nachrücker mehr.
Muss aber dazu sagen das schon von Beginn an absehbar war das ich spätestens 1 Jahr später in den BR nachrücke da der damalige BRV da in Rente ging.
Erstellt am 06.07.2022 um 13:17 Uhr von Relfe
@dieschi @EDDFBR
woher kommt die Erkenntnis, das es nur 1 EBRM gibt? ich lese das aus dem Stratthread nicht heraus und auch sonst nicht.
Da steht nur, das ein EBRM eine Schulung möchte.
Außerdem habe ich auch nicht bezweifelt, das man den EBRM schulen lassen kann, sondern lediglich gefragt wieso dieses EBRM "meistens dabei ist"?
Auch habe ich nicht geschrieben, das man nicht mehr BR-Sitzungen machen kann, sondern nur als Beispiel, wie die Anzahl der Sitzungen bei anderer BR-Organisation reduziert wird für den BR als gesamtes Gremium.
da der TE nicht schreibt wie viele EBRM es gibt, können doch auch evt. andere EBRM als Nachrücker in Frage kommen (Minderheitengeschlecht-EBRM)
Erstellt am 06.07.2022 um 13:37 Uhr von dieschi
Aus der Formulierung @Relfe ...
//Unser Ersatz Mitglied ...
//Dürfen zuerst die Gewählten und dann das Ersatz Mitglied ...
Klar, kann mich auch täuschen und gehe jetzt einfach mal Frech davon aus.
Vielleicht schreibt kai-uwe nagel ja noch was dazu ;)
Erstellt am 06.07.2022 um 13:47 Uhr von Catweazle
"Dürfen zuerst die Gewählten und dann das Ersatz Mitglied ..." Das ist einfach Unsinn. Niemand muss zur Schulung. Jedes BR-Mitglied ist verpflichtet sich die Kenntnisse anzueignen. Wie es das macht bleibt ihm selbst überlassen. Ob Kenntnisse für das Ersatzmitglied erforderlich sind hängt auch nicht davon ab wie der BR sich organisiert oder tagt sonder eher wie oft es nachrückt. Und das wird ziemlich häufig sein. Das ist z. B. dann wenn ein BR-Mitglied Urlaub hat.
Erstellt am 06.07.2022 um 15:46 Uhr von Kjarrigan
https://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch/ersatzmitglieder?gclid=EAIaIQobChMI9ZCSs7Dk-AIVlO5RCh3lHQydEAAYASAAEgId2PD_BwE
sogar mit Video!
Erstellt am 06.07.2022 um 16:04 Uhr von Relfe
@Catwaelze
"Ob Kenntnisse für das Ersatzmitglied erforderlich sind hängt auch nicht davon ab wie der BR sich organisiert oder tagt "
gem dem oben genannten Link eben doch, das Nachrücken alleine ist nicht ausreichend, es muss auch BR-Arbeit geleistet werden.
Somit ist es schon abhängig von der BR-Organisation und der Häufigkeit wie der BR tagt, damit eine EBRM Schulung berechtigt ist.
Erstellt am 06.07.2022 um 16:26 Uhr von Moreno
Reife ein Betriebsrat der nicht regelmäßig tagt und alles auf Ausschüsse schiebt ist in meinen Augen ein Witz! Deswegen gehe ich davon aus, dass hier das Ersatzmitglied regelmäßig teilnimmt und in Zukunft auch teilnehmen wird. Deswegen ganz klar Anrecht auf Schulung. Wir sind auch ein 9er BR und unser erstes Ersatzmitglied ist zu 80 Prozent bei den Sitzungen dabei.