Erstellt am 05.07.2022 um 16:41 Uhr von Enigmathika
Nein. Weshalb sollte man sie abmahnen? Weil sie etwas weitererzählt hat, was sie gehört hat? Oder weil sie nicht verrät, von wem sie es gehört hat?
Erstellt am 05.07.2022 um 17:04 Uhr von Dotty1
Erstellt am 05.07.2022 um 17:19 Uhr von Dummerhund
Der Betriebsleiter meint........
Eine Kollegin hat gehört.......
Es war einmal vor langer Zeit.......
Was ich dir damit sagen will, sage deiner Kollegin sie soll weiter dicht halten denn hier kann ihr keiner was
Sollte man ihr mit Konsequenzen drohen, soll sie das schriftlich verlangen auf welcher Grundlage dies beruht und auch das ihr im Verweigerungsfall Konsequenzen zu befürchten hat. Nach Prüfung durch Betriebsrat und Rechtsanwalt würde sich sich dann zurück melden.
Da wird bestimmt ganz schnell Ruhe einkehren.