Erstellt am 17.09.2013 um 06:19 Uhr von Rattle
Hallo,
nichts ist gesetzt!
§14 Abs.4 BetrVG gilt hier.
MFG
Erstellt am 17.09.2013 um 08:55 Uhr von Charlys
Jede Liste benötig Stützunterschriften. Nur Listen der im Betrieb vertretenden Gewerkschaften haben Sonderregelung/status.
Erstellt am 17.09.2013 um 09:27 Uhr von gironimo
Wie viele Unterschriften Du für Deinen Wahlvorschlag brauchst steht im Wahlausschreiben, das der Wahlvorstand herausgegeben hat (oder herausgeben wird).