Neuwahl 2014 BR und Stützstimmen
Hallo KollegInnen,
muss ich bestehende BR-Mitglieder bei einer Neuwahl auch mit Stützstimmen einreichen? Und mit wievielen? Oder sind die quasi schon "gesetzt"?
Community-Antworten (3)
17.09.2013 um 08:19 Uhr
Hallo,
nichts ist gesetzt!
§14 Abs.4 BetrVG gilt hier.
MFG
17.09.2013 um 10:55 Uhr
Jede Liste benötig Stützunterschriften. Nur Listen der im Betrieb vertretenden Gewerkschaften haben Sonderregelung/status.
17.09.2013 um 11:27 Uhr
Wie viele Unterschriften Du für Deinen Wahlvorschlag brauchst steht im Wahlausschreiben, das der Wahlvorstand herausgegeben hat (oder herausgeben wird).
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