Erstellt am 17.06.2022 um 12:20 Uhr von wdliss
https://www.betriebsrat.com/br-forum/54959/was-passiert-mit-unterlagen-des-betriebsrats-wenn-kein-br-mehr-existiert
Erstellt am 17.06.2022 um 12:31 Uhr von Muschelschubser
Die Frage ist nun, welche BR-Unterlagen nach DSGVO überhaupt noch gesichert werden dürfen. Die alte Amtszeit ist vorbei, und Unterlagen zu Beschlüssen, die heute keine Relevanz mehr haben, sind sicher zu vernichten. Man müsste mit dem Datenschutzbeauftragten klären, wer hierzu überhaupt noch befugt wäre.
Einzig die Archivierung von weiter geltenden Betriebsvereinbarungen wäre noch wichtig.
Auch ehemalige Betriebsratsmitglieder sind keine Betriebsratsmitglieder mehr und haben somit keinen Zugriff mehr auf die Unterlagen.
Das Betriebsratsbüro dürfte wieder in die Verfügungsgewalt des AG fallen, da ja kein BR existiert.
Bevor das aber ein Thema wird, sollte schleunigst eine Wahlversammlung zur Bestellung eines neuen Wahlvorstands einberufen werden. Das können entweder die Gewerkschaft oder drei Wahlberechtigte tun. Und der Wahlvorstand sollte, sobald er sich konstituiert hat, einen Seminarbesuch beschließen. Ich hoffe nur, dass man solche Seminare auch außerhalb der eigentlichen Wahlperiode bekommt.
Erstellt am 20.06.2022 um 08:23 Uhr von Enigmathika
@Muschelschubser: Volle Zustimmung!
"Ich hoffe nur, dass man solche Seminare auch außerhalb der eigentlichen Wahlperiode bekommt."
Ja, solche Seminare gibt es immer. Es werden ja immer wieder BR neu gegründet.
Erstellt am 20.06.2022 um 09:45 Uhr von celestro
"Ja, solche Seminare gibt es immer. Es werden ja immer wieder BR neu gegründet."
Und wenn man sich den Referenten einfach direkt ins Haus holt ...
"Bevor das aber ein Thema wird, sollte schleunigst eine Wahlversammlung zur Bestellung eines neuen Wahlvorstands einberufen werden."
Wieso sollte man einen "neuen" WV einsetzen? Es gibt doch einen WV und ich wüsste nicht, wieso der ersetzt werden müsste.
Erstellt am 20.06.2022 um 12:39 Uhr von Muschelschubser
@celestro
Da bin ich überfragt.
Kann es in einem betriebsratslosen Unternehmen überhaupt noch einen Wahlvorstand geben, wenn bis zum 31.05. keine ordnungsgemäße Wahl stattgefunden hat?
Müsste man hier die turnusmäßig Wahl (für die der Wahlvorstand ursprünglich bestellt wurde) nicht von einer neuen, außerordentlichen Wahl abgrenzen?
Zu dieser Konstellation finde ich leider nichts im Netz.
Anfechtbarkeit und Nichtigkeit brauchen wir ja nicht zu betrachten, weil es hierzu gar nicht erst gekommen ist. Betrachtete man es aber dennoch ähnlich, würde ein neues Wahlverfahren angestoßen für das auch ein neuer Wahlvorstand bestellt werden müsste.
Jedenfalls hoffe ich, dass besagter Wahlvorstand nicht mehr im Amt ist. Denn mit dem scheint es ja keine Aussicht auf einen neuen BR zu geben.