BR legt mir nahe mich nicht zur Wahl aufstellen zu lassen !!!!!!
Hallo, in unserem Betrieb muss der BR neu gewählt werden da er nicht mehr Beschlußfähig ist. Ich selbst habe, vor einiger Zeit, die Betriebsratzugehörigkeit gekündigt. Die Mehrheit der Angestellten haben mich nun gebeten, mich wieder für die Wahlen aufstellen zu lassen. Der BR Voritzende und der Stellvertreter haben mir nahegelegt dies nicht zu tun. Es könnte auch sein das die Frist abgelaufen wäre oder die Wahlvorschlagsliste voll wäre. Wie soll ich vorgehen wenn ich nun nicht auf der Liste bin ?
mfg.
Community-Antworten (3)
22.05.2013 um 20:15 Uhr
Eigene Liste erstellen und Unterschriften sammeln und abgeben. Den BR einmal auvhbauf § 119 hinweisen undcsagen siecwollen ihn doch wohl nicht hindern sein passives Wahlrecht wahrzunehmen. Ob Fridten abgelaufen sind sollte ein ehemaliges BRM ja kennen
22.05.2013 um 22:07 Uhr
@simajuki Auch wenn ich den Hinweis auf § 119 BetrVG wegen einer Aussage der zwei Strategen für zu hoch gehalten halte gebe ich @mitleserinnen recht. Mach eine eigene Liste auf. Die Mehrheit hat Dich Aufgefordert zu kandidieren, was kümmern Dich dan die Stimmen der zwei.
26.05.2013 um 20:12 Uhr
Hallo simajuki, zwar kenne ich den Grund für deinen Rücktritt aus dem Betriebsrat nicht, aber ich vermute mal, dass das Verhalten Eures Vorsitzenden und des Stellvertreters damit zu tun hat. Aber unabhängig davon:
- Eine Wahlvorschlagsliste kann in dem Sinne nicht "Voll" sein. Es gibt keine Begrenzung der Liste. Natürlich kann es sein, dass man Dir keinen "sicheren" Platz mehr anbieten will.
- Die Frist zur Aufnahme auf eine Liste ist i.d.R. vorbei, wenn bereits Stützunterschriften für diese Liste gesammelt worden. Aber selbst dann lässt sich eine Liste wieder öffnen. Allerdings muß man dann mit dem Sammeln der Stützunterschriften von Neuem beginnen.
- Wenn die Wahlausschreibung bei Euch im Betrieb noch kürzer als 14 Tage aushängt, stelle Deine eigene Liste auf und sammle Dir Stützunterschriften. Du brauchst mindestens 5% der Wähler als Stützunterschriften. Der späteste Termin der Abgabe Deiner Liste muß auch in der Wahlauschreibung stehen. Als Regel gid auf jeden Fall 14 Tage nach Datum der Wahlausschreibung.
Wenn die 14 Tage durch sind, hast Du für diese Wahlperiode Pech.
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