Neuwhlen eines BR
Hallo, ich habe mal eine Frage? Wenn man jetzt den BR auflösen würde und damit Neuwahlen durchführt. Würde dies bedeuten das der neu gewählte BR 1 Jahr im Amt ist und dann 2014 nochmal gewählt werden würde? Danke für eure Antworten
Community-Antworten (3)
17.05.2013 um 19:29 Uhr
Ja - so ist es bei uns auch!
17.05.2013 um 19:42 Uhr
das ist die Frage
vor April 2013 werdet ihr wohl organisatorisch kaum eine Wahl hinbekommen, wenn heute schon der 17. Mai ist
und dann müsste 2014 nicht nochmals gewählt werden
18.05.2013 um 11:51 Uhr
siehe auch § 13 Abs. 3 BetrVG: (...) Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
also dann nicht 2014 sondern erst wieder 2018
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