Erstellt am 03.03.2013 um 19:20 Uhr von Kölner
Der AG hat recht. Deine Anwesenheit bei der Auszahlung ist ausserhalb des Wahlaktes, freiwillig und nicht vergütungspflichtig
Erstellt am 03.03.2013 um 20:14 Uhr von Hoppel
@ baggerfahrer
Die Teilnahme an der öffentlichen Stimmauszählung ist nicht mehr Bestandteil des Wahlrechts. Nur die Arbeitszeit, die ein AN benötigt um sein Wahlrecht ausüben zu können, ist vergütungspflichtig.
§ 20 BetrVG Wahlschutz und Wahlkosten
(1) Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern. Insbesondere darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden.
...
(3) Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber. Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Ausübung des Wahlrechts, ... erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts.
Erstellt am 03.03.2013 um 22:37 Uhr von klara
Hoppel, das hat Kölner doch schon alles, nur kürzer geschrieben.
Erstellt am 04.03.2013 um 08:08 Uhr von gironimo
Also ich bin mir da nicht so sicher, ob das so ist.
Wenn die Stimmauszählung nach § 13 WO betriebsöffentlich zu erfolgen hat und jedermann ein Teilnahmerecht hat (insbesondere derjenige, der ein verstärktes Interesse an der Wahl hat, weil er Wahlbewerber ist).......
aber lohnt der Streit. Du bist doch jetzt BR und hast genug Aufgaben vor Dir.
Erstellt am 04.03.2013 um 16:34 Uhr von baggerfahrer
Hm ob der Streit lohnt ist eine Sache, die andere aber ob es rechtens ist.
Aussage heute morgen:
Noch bin ich der Chef und was ich sage wird gemacht!
Alleine von daher, wenn es rechtens ist ist es auch in Ordnung!
Aber viel schlauer bin ich nun auch nicht da sich die Aussagen doch etwas auseinander liegen.
Erstellt am 04.03.2013 um 18:51 Uhr von Hoppel
@ baggerfahrer
Da hat Dir gironimo einfach nur Flausen in den Kopf gesetzt, ohne seine Meinung belegen zu können.
Die Meinung von Kölner und mir wird übrigens auch noch durch dieses LAG Urteil gestützt:
LAG Schleswig-Holstein, 26.7.1989, 3 Sa 228/89
Erstellt am 04.03.2013 um 21:32 Uhr von baggerfahrer
Danke Hoppel!
Somit ist alles geklärt!