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bei Stimmauszählung Überstundenabbau?

B
baggerfahrer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

wir hatten in der letzten Woche Betriebsratwahlen. Ich wurde hierbei in den BR gewählt.

Aber gleich ist ein Problem aufgetreten:

Ich habe gegen 13.30 Uhr die Baustelle verlassen um in der Firma meine Stimme abzugeben und dann ab 14.00 Uhr bei der Auszählung babei zu sein. Da ich ein persönliches Interesse hatte habe ich das mit dem Polier geklärt und für ihn war das klar das ich dann dortbleiben könnte und beiwohne bei der Auszählung.

Leider sieht unsewr AG das anders und hat mir 2 Überstunden abgezogen da er mich hierfür nicht freistellen m üsste. Ich war aber einer der Listenführer und hatte dies natürlich anders gesehen. Leider konnte ich bisher nicht finden wer hier nun die Ausfallzeit zahlen muss.

Könnt ihr mkir hier weiterhelfen?

Danke der baggerfahrer

1.84707

Community-Antworten (7)

K
Kölner

03.03.2013 um 20:20 Uhr

Der AG hat recht. Deine Anwesenheit bei der Auszahlung ist ausserhalb des Wahlaktes, freiwillig und nicht vergütungspflichtig

H
Hoppel

03.03.2013 um 21:14 Uhr

@ baggerfahrer

Die Teilnahme an der öffentlichen Stimmauszählung ist nicht mehr Bestandteil des Wahlrechts. Nur die Arbeitszeit, die ein AN benötigt um sein Wahlrecht ausüben zu können, ist vergütungspflichtig.

§ 20 BetrVG Wahlschutz und Wahlkosten (1) Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern. Insbesondere darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden. ... (3) Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber. Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Ausübung des Wahlrechts, ... erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts.

K
Klara

03.03.2013 um 23:37 Uhr

Hoppel, das hat Kölner doch schon alles, nur kürzer geschrieben.

G
gironimo

04.03.2013 um 09:08 Uhr

Also ich bin mir da nicht so sicher, ob das so ist.

Wenn die Stimmauszählung nach § 13 WO betriebsöffentlich zu erfolgen hat und jedermann ein Teilnahmerecht hat (insbesondere derjenige, der ein verstärktes Interesse an der Wahl hat, weil er Wahlbewerber ist).......

aber lohnt der Streit. Du bist doch jetzt BR und hast genug Aufgaben vor Dir.

B
baggerfahrer

04.03.2013 um 17:34 Uhr

Hm ob der Streit lohnt ist eine Sache, die andere aber ob es rechtens ist.

Aussage heute morgen:

Noch bin ich der Chef und was ich sage wird gemacht! Alleine von daher, wenn es rechtens ist ist es auch in Ordnung!

Aber viel schlauer bin ich nun auch nicht da sich die Aussagen doch etwas auseinander liegen.

H
Hoppel

04.03.2013 um 19:51 Uhr

@ baggerfahrer

Da hat Dir gironimo einfach nur Flausen in den Kopf gesetzt, ohne seine Meinung belegen zu können.

Die Meinung von Kölner und mir wird übrigens auch noch durch dieses LAG Urteil gestützt: LAG Schleswig-Holstein, 26.7.1989, 3 Sa 228/89

B
baggerfahrer

04.03.2013 um 22:32 Uhr

Danke Hoppel!

Somit ist alles geklärt!

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