Neukonstituierung oder nicht
Unser stellvertr. BRV hat das Unternehmen verlassen, müssen wir uns jetzt wieder neu konstituieren obwohl schon klar ist wer stellvertreter werden soll, oder muss der Nachrückerkandidat einfach die übriggebliebenen Aufgaben mitmachen.
Community-Antworten (3)
05.02.2013 um 17:19 Uhr
Das könnte aber in die Hose gehen, denn der Nachrücker hat ja erfahrungsgemäß nicht unbedingt die Ahnung, was er machen müsste. Wenn der Stelli weg ist, dann wird ein neuer Stelli gewählt. Kann auch der Nachrücker werden, aber das ist wirklich Einzelfallabhängig, was ihr ihm zutraut.
05.02.2013 um 17:43 Uhr
noch mal kurz: Neukonstituierung ist das nicht. Der Nachrücker rückt automatisch in den BR nach aber nicht in das Amt des Stellv.
Durch Wahl in einer BR-Sitzung wird dann aus dem Kreise der BR-Mitglieder ein neuer Stellv. gewählt.
05.02.2013 um 22:57 Uhr
@gironimo Daß der Nachrücker erst mal in den BR rückt ist klar, aber hauptsache wir müssen nicht noch einmal neu würfeln. Denn der neue ist Chefchens Zuträger und wir haben eigentlich unseren Stelli schon.Wir waren uns bis dahin auch alle einig. Aber danke für eure Antwort.
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