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Neuwahlen vorziehen?

K
kramubbe
Nov 2016 bearbeitet

Die Fakten: über 200 AN; 7-er Betriebsrat; keine Ersatzmitglieder und einer wird austreten. Können wir noch bis zur nächsten Wahl 2014 amtieren oder müssen wir die Neuwahl vorziehen? Wenn wir dann nur noch zu 6 sind, müssen wir dann dieses Jahr noch neu wählen???

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

27.01.2013 um 18:36 Uhr

@kramubbe Wenn ihr Neuwahlen einleitet, wird die Amtszeit vermutlich 5 Jahre betragen.

L
leserin

27.01.2013 um 18:54 Uhr

So bald ihr incl. aller EBRM nicht mehr die Mindeszahl erreicht müsst ihr neu wählen §13 BetrVG

N
niemand

28.01.2013 um 09:56 Uhr

@Kölner Ja aber man muss noch darauf hinweisen, daß die konstituierende Sitzung des neuen BR nach dem 1.März stattfinden muss.

K
Kölner

28.01.2013 um 10:01 Uhr

@Niemand Lass mal überlegen... Heute ist der 28.01.13! Nehmen wir ein normales Wahlverfahren? Dann wäre dein Einwand redundant. :-)

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