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BRM 6 Monate vor Rente Schulung?

I
IL
Mai 2022 bearbeitet

Hallo! Unser ehemaliger BR-Vorsitzender, jetzt nach der Wahl noch ordentliches Mitglied, möchte im August zu einer Schulung "Fresh-Up Arbeitsrecht". Allerdings geht er 6 Monate nach der Schulung in Rente. Ist der Rechtsanspruch trotzdem gegeben? Könnte für die Belegschaft auch aussehen wie Urlaub auf Firmenkosten, "verbranntes" Geld. Danke für Infos!

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Community-Antworten (7)

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Relfe

18.05.2022 um 18:26 Uhr

da die Schulung nicht vom BRV beschlossen wird sondern vom BR-Gremium, kann das Gremium diesen "Urlaub auf Firmenkosten" doch einfach verhindern, wo ist das Problem? Wenn das Gremium meint, der BRV soll die Schulung besuchen, dann wird dazu ein positiver Beschluss gefasst. Wenn das Gremium meint, das besser ein anderer BRM daran teilnimmt, dann wird der Beschluss eben anders gefasst.

ich würde dem Gremium empfehlen, den BRV nicht mehr auf diesen Lehrgang schicken, alleine schon um glaubwürdig zu bleiben. Außerdem ist der Nutzen für das Gremium doch höher, wenn ein BRM am Lehrgang teilnimmt, das auch noch länger für das Gremium tätig sein wird.

C
celestro

18.05.2022 um 19:39 Uhr

ob hier noch ein Rechtsanspruch besteht, lässt sich mMn mit den vorhandenen Informationen nicht 100%ig beurteilen. Das er jetzt nochmal im Amt ist und dann aebr erst im August die Schulung ... sehe ich aber auch eher skeptisch und würde im Gremium vermutlich mit "Nein" stimmen.

M
Moreno

18.05.2022 um 20:12 Uhr

Für mich auch ein klares Nein ! Hatte schon Seminarteilnehmer die nahtlos ans Seminar in Rente gegangen sind! ;-)

D
DummerHund

18.05.2022 um 22:24 Uhr

Ich würde es Differenzierter sehen. Seit ihr gerade in einem schwerwiegendem Thema mit der GL, wozu der BRV noch Spezial Wissen zur Verhandlungsführung braucht, würde ich sagen schickt ihn hin.

M
Moreno

19.05.2022 um 01:24 Uhr

Dummer Hund es geht um ein ,,Fresh Up,, im Arbeitsrecht. Bei einem Spezialseminar zur Verhandlung einer BV sieht es anders aus!

L
lolium

19.05.2022 um 10:35 Uhr

hier was zum Nachlesen bezüglich Rechtsanspruch zu Seminaren kurz vor Ende der Amtszeit.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.05.2008 - 7 AZR 90/07

In dem Fall geht es zwar um eine Grundlagenschulung, aber in der Urteilsbegründung findete man den ein oder anderen Hinweis, der auch hier nützlich ist.

Die Frage ist: braucht er dieses Wissen, um sein BR-Mandat in der restlichen Zeit ordnungsgemäß auszuüben, oder reicht sein bisheriges Wissen und Erfahrung.

Meine Meinung hier: nicht erforderlich. Als ehemaliger BR-Vorsitzender verfügt er vermutlich über reichlich Wissen und Erfahrung. Das sollte für die nächsten 6 Monate reichen.

D
DummerHund

19.05.2022 um 10:35 Uhr

OK, hatte das "Fresh-Up Arbeitsrecht" nicht mit berücksichtigt.

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