Erstellt am 18.05.2022 um 16:26 Uhr von Relfe
da die Schulung nicht vom BRV beschlossen wird sondern vom BR-Gremium, kann das Gremium diesen "Urlaub auf Firmenkosten" doch einfach verhindern, wo ist das Problem?
Wenn das Gremium meint, der BRV soll die Schulung besuchen, dann wird dazu ein positiver Beschluss gefasst.
Wenn das Gremium meint, das besser ein anderer BRM daran teilnimmt, dann wird der Beschluss eben anders gefasst.
ich würde dem Gremium empfehlen, den BRV nicht mehr auf diesen Lehrgang schicken, alleine schon um glaubwürdig zu bleiben. Außerdem ist der Nutzen für das Gremium doch höher, wenn ein BRM am Lehrgang teilnimmt, das auch noch länger für das Gremium tätig sein wird.
Erstellt am 18.05.2022 um 17:39 Uhr von celestro
ob hier noch ein Rechtsanspruch besteht, lässt sich mMn mit den vorhandenen Informationen nicht 100%ig beurteilen. Das er jetzt nochmal im Amt ist und dann aebr erst im August die Schulung ... sehe ich aber auch eher skeptisch und würde im Gremium vermutlich mit "Nein" stimmen.
Erstellt am 18.05.2022 um 18:12 Uhr von Moreno
Für mich auch ein klares Nein ! Hatte schon Seminarteilnehmer die nahtlos ans Seminar in Rente gegangen sind! ;-)
Erstellt am 18.05.2022 um 20:24 Uhr von Dummerhund
Ich würde es Differenzierter sehen. Seit ihr gerade in einem schwerwiegendem Thema mit der GL, wozu der BRV noch Spezial Wissen zur Verhandlungsführung braucht, würde ich sagen schickt ihn hin.
Erstellt am 18.05.2022 um 23:24 Uhr von Moreno
Dummer Hund es geht um ein ,,Fresh Up,, im Arbeitsrecht. Bei einem Spezialseminar zur Verhandlung einer BV sieht es anders aus!
Erstellt am 19.05.2022 um 08:35 Uhr von lolium
hier was zum Nachlesen bezüglich Rechtsanspruch zu Seminaren kurz vor Ende der Amtszeit.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.05.2008 - 7 AZR 90/07
In dem Fall geht es zwar um eine Grundlagenschulung, aber in der Urteilsbegründung findete man den ein oder anderen Hinweis, der auch hier nützlich ist.
Die Frage ist: braucht er dieses Wissen, um sein BR-Mandat in der restlichen Zeit ordnungsgemäß auszuüben, oder reicht sein bisheriges Wissen und Erfahrung.
Meine Meinung hier: nicht erforderlich. Als ehemaliger BR-Vorsitzender verfügt er vermutlich über reichlich Wissen und Erfahrung. Das sollte für die nächsten 6 Monate reichen.
Erstellt am 19.05.2022 um 08:35 Uhr von Dummerhund
OK, hatte das "Fresh-Up Arbeitsrecht" nicht mit berücksichtigt.