Reihenfolge von Wahl-Nachrückern
Es wurde eine Neuwahl nötig, bei der ich mich wieder aufstellen ließ. Es gab nur eine Liste mit 12 Vorschlägen - 7 Mitglieder wurden gewählt, ich war leider nicht dabei. Nun wollte ich die Reihenfolge der Ersatzmitglieder/Nachrücker wissen. Diese Auskunft wurde mir verweigert mit dem Hinweis: "das werde ich schon erfahren, wenn es soweit ist bzw. wenn ich gebraucht werde. Nun meine konkrete Frage: Habe ich ein Auskunftsrecht auf die Rest-Reihenfolge der Nichtgewählten ? Nachtrag: Es wurden lediglich die 7 gewählten Miglieder öffentlich auf Listen namentlich ausgehängt. Bei der Auszählung hatte ich Urlaub, war also nicht dabei. Ob jemand dabei war, sagt man mi natürlich auch nicht...
Community-Antworten (5)
26.10.2012 um 11:44 Uhr
@ alfridissimo
Die Reihenfolge der Ersatzmitglieder ergibt sich doch schon aus dem Wahlergebnis. Und das MUSS veröffentlicht worden sein.
26.10.2012 um 12:00 Uhr
Wer gibt solche Antworten? Der WV? War die Auszählung nicht öffentlich? Werden die Ergebnisse nicht ausgehangen?
26.10.2012 um 12:35 Uhr
Wenn der WV hier gegen seine Pflichten, oeffentliche Auszaehlung verstossen hat, kann die Wahl erfolgreich angefochten werden
26.10.2012 um 12:55 Uhr
alfridissimo, bist Du in der Gewerkschaft? Die könnte sich kümmern und das Wahlergebnis erfragen. LG Lotte
26.10.2012 um 15:37 Uhr
Meines Wissens hat jeder angestellt das Recht die Niederschrift der Wahlauszählung in einzusehen - aus der niederschrift kannst du ersehen an welcher Stelle du nachrückst.
LG Celest
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