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Reihenfolge von Wahl-Nachrückern

A
alfridissimo
Nov 2016 bearbeitet

Es wurde eine Neuwahl nötig, bei der ich mich wieder aufstellen ließ. Es gab nur eine Liste mit 12 Vorschlägen - 7 Mitglieder wurden gewählt, ich war leider nicht dabei. Nun wollte ich die Reihenfolge der Ersatzmitglieder/Nachrücker wissen. Diese Auskunft wurde mir verweigert mit dem Hinweis: "das werde ich schon erfahren, wenn es soweit ist bzw. wenn ich gebraucht werde. Nun meine konkrete Frage: Habe ich ein Auskunftsrecht auf die Rest-Reihenfolge der Nichtgewählten ? Nachtrag: Es wurden lediglich die 7 gewählten Miglieder öffentlich auf Listen namentlich ausgehängt. Bei der Auszählung hatte ich Urlaub, war also nicht dabei. Ob jemand dabei war, sagt man mi natürlich auch nicht...

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Community-Antworten (5)

H
Hoppel

26.10.2012 um 11:44 Uhr

@ alfridissimo

Die Reihenfolge der Ersatzmitglieder ergibt sich doch schon aus dem Wahlergebnis. Und das MUSS veröffentlicht worden sein.

O
ohnewissen

26.10.2012 um 12:00 Uhr

Wer gibt solche Antworten? Der WV? War die Auszählung nicht öffentlich? Werden die Ergebnisse nicht ausgehangen?

R
rechtbekommen

26.10.2012 um 12:35 Uhr

Wenn der WV hier gegen seine Pflichten, oeffentliche Auszaehlung verstossen hat, kann die Wahl erfolgreich angefochten werden

L
Lotte

26.10.2012 um 12:55 Uhr

alfridissimo, bist Du in der Gewerkschaft? Die könnte sich kümmern und das Wahlergebnis erfragen. LG Lotte

C
Celest

26.10.2012 um 15:37 Uhr

Meines Wissens hat jeder angestellt das Recht die Niederschrift der Wahlauszählung in einzusehen - aus der niederschrift kannst du ersehen an welcher Stelle du nachrückst.

LG Celest

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