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Minderheitsgeschlecht

M
Murphy
Nov 2016 bearbeitet

Murphy:

12.05.2012 um 13:55 Uhr

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Mal eine Frage. Bei BR wahlen sind im gesammten Betrieb zu wenig Frauen. Bei der Feststellung des Minderheitsgeschlecht kommen keine BR sitze herraus. Dann aber haben sich 3 Frauen und 17 Männer aufstellen lassen. Wird jetzt das Minderheitsgeschlecht berücksichtigt??? Wer kann mir helfen. im Betr.VG &15 Abs.8 steht zwar was aber eventuell deute ich das verkehrt.

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

12.05.2012 um 18:31 Uhr

Das soll da heißen:

Wenn der zu wählende BR mindestens aus drei Mitgliederen besteht, ist die Quote anzuwenden.

Wenn der Wahlvorstand ermittelt hat, dass das Minderheitengeschlecht so klein ist, dass es nicht zu berücksichtigen ist, braucht auch keine Quote beachtet werden.

Deswegen können natürlich die Frauen bei entsprechender Stimmenzahl gewählt werden. Vielleicht sind genügend Wähler davon zu überzeugen.

B
BRMetall

12.05.2012 um 19:27 Uhr

Es ist nicht immer so, dass das Minderheitengeschlecht die Frauen betrifft. Weiter, wenn keine oder zu wenige Kandidaten des Minderheitgeschlechtes kandidieren, störrt dieses auch nicht. Dann wird es eben nicht wie vorgesehen und möglich beachtet.

L
Lexipedia

14.05.2012 um 08:58 Uhr

@ BRMetall Hast du die Frage gelesen? Es sind drei Kandidatinnen da, aber es sind so wenig vom Minderheitengeschlecht (Frauen) im Betrieb beschäftigt, dass kein Platz rechnerisch auf diese entfällt.

@ Murphy Was gironimo schon beschrieb findest du im Fitting BetrVG §15 Randnotiz 20. Ein "Pflicht"-Mandat besteht nicht! Sondern das Minderheitengeschlecht kann nur über die Stimmen in den BR kommen.

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