Erstellt am 01.03.2012 um 09:16 Uhr von Kulum
Auf jeden Fall kann und macht das die Gewerkschaft. Wenn es keinen BR gibt kann der jederzeit gewählt werden, du musst nicht warten bis zum nächsten regelmäßigen Wahltermin. Mit den Bereichen meinst du Betriebsstätten?
Erstellt am 01.03.2012 um 10:12 Uhr von wahlvst
Ihr habt doch einen Gesamtbetriebsrat, bittet doch den einmal auch um Unterstützung/ Beratung.
Erstellt am 01.03.2012 um 11:03 Uhr von nicoline
wahlvst
*Ihr habt doch einen Gesamtbetriebsrat*
Glaskugel?
Erstellt am 01.03.2012 um 11:36 Uhr von wahlvst
nicoline
*Ihr habt doch einen Gesamtbetriebsrat*
Glaskugel?
Nein!!! Einfach der Glaube an das BetrVG, denn die Bildung ist ja Pflicht.
§ 47 Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht
(1) Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten.
Erstellt am 01.03.2012 um 12:04 Uhr von nicoline
wahlvst
*Nein!!! Einfach der Glaube*
Glaube kann manchmal helfen.