Erstellt am 08.04.2022 um 07:53 Uhr von petermännchen
Erstellt am 08.04.2022 um 12:37 Uhr von §§reiter
Das Eintragen ist nicht das Problem, es handelt sich um eine Vorschlagsliste und entsprechend kannst Du jeden Kollegen bitten Dich in die Liste einzutragen.
Schwieriger wird es mit Deiner, zwingend notwendigen, Unterschrift für Deine Kandidatur. Falls Du vor dem Ende der Einreichungsfrist (der Liste beim Wahlvorstand) nicht in den Betrieb zurück kommst, also nicht direkt auf dieser Liste unterschreiben kannst, gibt es aber auch eine Möglichkeit. Du kannst Deine Kandidatur auch auf einem gesonderten "Zettel" bestätigen. Allerdings muss das eindeutig sein. Also auf diesen "Zettel" müssen natürlich einige Angaben drauf: Kandidatur für die BR-Wahl 2022, in Betrieb ABC, auf Liste XY, Name, Vorname, Geburtsdatum, Betriebsabteilung und die laufende Nummer unter der Du auf dieser Liste stehst. (Unterschrift nicht vergessen).
Das solltest Du aber vorher auf jeden Fall mit dem Wahlvorstand abklären, die müssen das am Ende so akzeptieren und werden Dir sicher sagen, was sie genau für Angaben haben wollen.
Erstellt am 08.04.2022 um 12:45 Uhr von celestro
der WV hat nicht zu entscheiden, welche Daten ER braucht bzw. was ER akzeptiert. Wenn die Erklärung eindeutig ist, ist sie es.
Erstellt am 11.04.2022 um 11:51 Uhr von §§reiter
Zitat von celestro:
"der WV hat nicht zu entscheiden, welche Daten ER braucht bzw. was ER akzeptiert. Wenn die Erklärung eindeutig ist, ist sie es."
Natürlich Celestro. Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass der TE hier eine praktikable Lösung sucht, welche ohne unnötigen Diskussionen durchgeht.
Hättest Du diese Frage gestellt, wäre meine Antwort wohl eher in eine andere Richtung gegangen. Eher so, "mach wie Du es für richtig hältst und wenn der WV dann rumzickt bietet sich Dir doch eine super Gelegenheit zur Selbstdarstellung! Dann kannst Du dem WV mal so richtig schön auf den Tisch kacken, vielleicht sogar die ganze Wahl kippen! Das wäre doch mal eine super "Bühne", um sich einen darauf runter zu holen, dass man kompetenter als der WV ist!" ;-)
Erstellt am 11.04.2022 um 16:48 Uhr von R.Staunlich
§§reiter, das ist aber auch kein Grund, dem Kandidaten Angaben abzuverlangen die er zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung unter Umständen noch gar nicht hat, so wie Du es tust.
Erstellt am 11.04.2022 um 18:02 Uhr von §§reiter
Zitat von R.Staunlich:
"§§reiter, das ist aber auch kein Grund, dem Kandidaten Angaben abzuverlangen die er zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung unter Umständen noch gar nicht hat, so wie Du es tust."
...und welche Angaben sollten das sein?
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass jeder seinen eigenen Betrieb, Name, Vorname, Geburtsdatum und Betriebsabteilung kennt und auch weiß, dass es um die BR-Wahl 2022 geht.
Bleiben also der Listenname (der definitiv und ohne jeden Zweifel auf diese Erklärung muss, damit man auch weiß auf welcher Liste er kandidieren will) und die laufende Nummer.
Wenn ich jetzt schon einen Kollegen bitte, mich in diese Liste einzutragen, ist es dann zu viel verlangt diesen Kollegen auch zu fragen, wie die Liste eigentlich heißt und unter welcher laufenden Nummer er mich da eingetragen hat?
Erstellt am 12.04.2022 um 09:15 Uhr von celestro
Und was soll der Fragesteller machen, wenn beides eben noch nicht feststehen sollte?
Erstellt am 12.04.2022 um 11:05 Uhr von R.Staunlich
§§reiter, Du gehst hier von "Selbstverständlichkeiten" aus, die häufig nicht gegeben sind.
"... der Listenname (der definitiv und ohne jeden Zweifel auf diese Erklärung muss, damit man auch weiß auf welcher Liste er kandidieren will) ---"
"definitiv und ohne jeden Zweifel"? Warum denn das? Vielleicht wird der Name der Liste erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt wenn alle Kandidaten feststehen?
Auch die Position auf dem Wahlvorschlag kann in der Regel erst final festgelegt werden wenn alle Kandidaten feststehen.