Erstellt am 01.04.2022 um 14:54 Uhr von luckydays
Zeitgleich mit dem Aushang muss der Wahlvorstand einigen Arbeitnehmern das Wahlausschreiben unaufgefordert zusenden, nämlich all jenen, die am Wahltag wegen ihrer Tätigkeit im Betrieb abwesend sind (z. B. Außendienstler, Telearbeiter) sowie auch allen, die aus einem anderen Grunde am Wahltag nicht anwesend sein werden, v.a. wegen Elternzeit, Beschäftigungsverbot oder Krankheit (§ 3 Abs. 4 Satz 4 WO, § 24 Abs. 2 WO).
Erstellt am 01.04.2022 um 17:48 Uhr von Saft
Der Wahlvorstand versendet von Amt aus denjenigen Kollegen die Briefwahlunterlagen die am Tag der Wahl nicht anwesend sind. Das sind z. B. . Langzeitkranke , Kollegen in Mutterschutz / Elternzeit.
Das Wahlausschreiben wird nicht versendet.
Erstellt am 01.04.2022 um 18:03 Uhr von Enigmathika
"Das Wahlausschreiben wird nicht versendet."
Das ist nicht (mehr) richtig.
Wahlordnung §3Abs4 Satz 4:
Ergänzend hat der Wahlvorstand das Wahlausschreiben den Personen nach § 24 Absatz 2 postalisch oder elektronisch zu übermitteln; der Arbeitgeber hat dem Wahlvorstand die dazu erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
@stliches: Du musst den genannten Kolleg:innen nicht einzeln hinterherlaufen, Du kannst die Unterlagen einfach per Post versenden.
Erstellt am 03.04.2022 um 15:11 Uhr von Stlichey
Danke für die Antworten, das ist bei uns dann gut schiefgelaufen. Durch Unkenntnis ist auch die Wählerliste nach 14 Tagen wieder abgenommen worden. Wir wollen das laufende Wahlverfahren aufgrund der gemachten Fehler abbrechen und ein neues starten (bei dem dann auch alle informiert werden und das Wählerliste hängen bleibt) um möglichst keinen Grund zur Anfechtung zu liefern. Geht das oder muss das jetzt auf Biegen und Brechen durchgezogen werden?
Erstellt am 03.04.2022 um 16:01 Uhr von celestro
Die Wählerliste wird nicht ausgehängt. Aber 14 Tage sind dahingehend ausreichend. Oder meinst Du das Wahlausschreiben?
Erstellt am 03.04.2022 um 16:49 Uhr von Stlichey
Ich meinte die Wählerliste und Wahlordnung die sind ja zusätzlich zum Wahlausschreiben mit zu veröffentlichen.
Erstellt am 04.04.2022 um 08:34 Uhr von celestro
Wüsste jetzt spontan nicht, was da falsch gelaufen sein sollte. Das Wahlausschreiben muss von Anfang bis Ende der Wahl hängen bleiben. Die Wählerliste mWn aber nicht.
Erstellt am 04.04.2022 um 17:43 Uhr von netteannette
"Ein Abdruck der Wählerliste und ein Abdruck der Wahlordnung sind vom Tage der Einleitung der Wahl bis zum Abschluss der Stimmabgabe an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme AUSZULEGEN. Und im Wahlausschreiben muss stehen, WO das ist.
Die Wahl einfach abbrechen ist nicht möglich, hierzu gab es in diesem Forum schon mehrfach Beiträge.