Moin,
das z.B. Langzeitkranke und in Elternzeit befindliche Arbeitnehmer ein aktives und passives Wahlrecht haben ist klar, dass Sie für die Briefwahl prädestiniert sind ebenso, aber muss ich hinter denen einzeln hinterherlaufen um sie mit Informationen wie Wahlausschreiben, Wahlvorschlägen etc... zu versorgen, oder gilt der offizielle Aushang am schwarzen Brett, den sich alle anderen auch selbstständig zu Gemüte führen müssen? Wer nicht das schwarze Brett liest bekommt ja auch keine Einzelvorlesung