Erstellt am 13.01.2012 um 19:30 Uhr von lightning
Entweder ihr wählt ihn oder nicht! Setzt seinem Wahlkampf euren Wahlkampf entgegen! Wenn ihr eine starke AN Vertretung wollt, sollte das doch bei den BR Mitgliedern ankommen und entsprechend gewählt werden!
Erstellt am 13.01.2012 um 19:40 Uhr von Tanzbär
> Das möchte die Mehrheit des neuen Gremiums nicht mehr.
Wenn das stimmt, was wollt ihr denn noch? Ihr seid doch die Mehrheit.
Stellt einen anderen auf und lasst wählen und da hat er dann keine Chance. (wenn das stimmt!)
Allerdings: Es muss sich auch einer finden, der es dann macht!
> Wie geht der Wahlvorstand ... damit um.
Den geht das gar nichts an.
Erstellt am 13.01.2012 um 20:24 Uhr von paula
dieses Mitglied macht eben Wahlkampf in eigener sache. Das ist nun wirklich nicht verboten. Ihr könnt doch für euren Favoriten das gleiche machen
Erstellt am 14.01.2012 um 16:47 Uhr von Lernender
Warum war er denn nicht da wenn er doch freigestellt war, war er etwa unverschämter Weise einfach krank?
Erstellt am 14.01.2012 um 16:59 Uhr von peanuts
"Er macht es nur damit er wieder freigestellt wird und nicht wieder arbeiten gehen zu müssen. "
Warum gehen BRM immer wieder davon aus, dass ein BRV quasi automatisch die Freistellung gem. § 38 BetrVG beanspruchen kann?
Immerhin scheint dieser BRV von Euren KollegInnen ja wieder gewählt worden zu sein und wenn er die Mehrheit Eures Gremiums überzeugt, dass er die Funktion als BRV am besten wahr nehmen kann, ist das zu akzeptieren.
Ob er dann auch die Freistellung gem. § 38 BetrVG bekommt, steht doch auf einem völlig anderen Blatt Papier.
Was war´s denn? Mehrheits- oder Listenwahl?