Falsche Berufsbezeichnung bei Bekanntgabe der Wahlvorschläge
Bei der Bekanntgabe der Wahlvorschlagslisten ist uns ein Fehler unterlaufen. Bei zwei Mitarbeitern haben wir die falsche Tätigkeit im Betrieb angegeben. Die Wahl ist in 6 Tagen. Was sollen wir tun? Ist das ein Grund zur Anfechtung der Wahl? Wenn wir einen Aushang machen mit der Korrektur, müssen wir den auch den Briefwählern schicken? Danke für schnelle Antworten.
Community-Antworten (2)
05.01.2012 um 15:08 Uhr
ich gehe von einem kleinen Fehler aus. Die Berufsbezeichnung dient ja der besseren Identifizierung des Kandidaten durch die Wähler - insbesondere bei größeren Betrieben. (Alle heißen Müller .... wer ist der Kandidat). Wenn durch die falsche Angaben Verwechselungen denkbar sind, würde ich den Sachverhalt durch entsprechende Information korrigieren. Wenn keine Irrtümer durch den Wähler zu erwarten sind - macht Euch nicht verrückt.
05.01.2012 um 15:20 Uhr
Vielen Dank! Verrückt machen...wir werden verrückt gemacht, die Wahl muss wegen einer erfolgreichen Wahlanfechtung erfolgen. Jetzt haben wir natürlich Bedenken, dass es wieder zu einer Wahlanfechtung kommt.
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