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Anwesenheit der Wahlvorstandmitgleider bei der Stimmauszählung

H
Heckmann
Mrz 2022 bearbeitet

Müssen bei der Stimmauszählung alle Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sein, oder reicht die Mehrheit der WVMitglieder?

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Community-Antworten (7)

D
DummerHund

23.03.2022 um 10:28 Uhr

Es müssen so viele Mitglieder anwesend sein, das eine ordentliche Wahl gewährleistet ist.

C
celestro

23.03.2022 um 10:31 Uhr

Es müssen ALLE Mitglieder des WV (also im Normalfall 3 Personen) anwesend sein und die Auszählung vornehmen. Die ggf. bestimmten Wahlhelfer dürfen da natürlich dann mitmachen.

"Es müssen so viele Mitglieder anwesend sein, das eine ordentliche Wahl gewährleistet ist."

Das ist nicht korrekt ... §13 WO.

D
DummerHund

23.03.2022 um 10:41 Uhr

Sorry hatte Stimmenauszählung nicht beachtet und bin nur von der Wahl an sich aus gegangen.

C
celestro

23.03.2022 um 10:50 Uhr

Auch dann wäre Dein Kommentar nicht korrekt. Es müssen immer 2 vom WV anwesend sein, oder mindestens 1 WVM plus 1 Wahlhelfer. ;-)))

D
DummerHund

23.03.2022 um 11:13 Uhr

Hier widerspreche ich dir jetzt. Zum einen wissen wir nicht wie groß der Wahlvorstand ist. Zum anderem geht man von Mitglieder des Wahlvorstandes zunächst von den festen Mitgliedern aus. Wahlhelfer sind dann in dem Sinne nicht darunter. Und ja es ist gerade dann Ratsam diese mit ein zu setzen wenn das Wahlprozedere sich z.B. über 2 Schichten hin zieht. Bei der reinen Stimmenauszählung bin ich bei dir.

C
celestro

23.03.2022 um 11:31 Uhr

"Hier widerspreche ich dir jetzt."

Kannst Du gerne machen, steht aber auch wieder genau so in der WO:

§12 Absatz 2 WO:

"(2) Während der Wahl müssen immer mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder des Wahlvorstands im Wahlraum anwesend sein; sind Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer bestellt (§ 1 Abs. 2), so genügt die Anwesenheit eines stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands und einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers."

"Zum anderem geht man von Mitglieder des Wahlvorstandes zunächst von den festen Mitgliedern aus. Wahlhelfer sind dann in dem Sinne nicht darunter."

Erm ... ja. Habe ich irgendwo etwas anderes geschrieben? Eigentlich nicht ...

D
DummerHund

23.03.2022 um 11:48 Uhr

Dann sind wir uns ja einig. Ein festes Mitglied und ein Wahlhelfer würden ausreichen. Nichts anders habe auch ich gemeint.

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