Erstellt am 23.03.2022 um 09:28 Uhr von Dummerhund
Es müssen so viele Mitglieder anwesend sein, das eine ordentliche Wahl gewährleistet ist.
Erstellt am 23.03.2022 um 09:31 Uhr von celestro
Es müssen ALLE Mitglieder des WV (also im Normalfall 3 Personen) anwesend sein und die Auszählung vornehmen. Die ggf. bestimmten Wahlhelfer dürfen da natürlich dann mitmachen.
"Es müssen so viele Mitglieder anwesend sein, das eine ordentliche Wahl gewährleistet ist."
Das ist nicht korrekt ... §13 WO.
Erstellt am 23.03.2022 um 09:41 Uhr von Dummerhund
Sorry hatte Stimmenauszählung nicht beachtet und bin nur von der Wahl an sich aus gegangen.
Erstellt am 23.03.2022 um 09:50 Uhr von celestro
Auch dann wäre Dein Kommentar nicht korrekt. Es müssen immer 2 vom WV anwesend sein, oder mindestens 1 WVM plus 1 Wahlhelfer. ;-)))
Erstellt am 23.03.2022 um 10:13 Uhr von Dummerhund
Hier widerspreche ich dir jetzt. Zum einen wissen wir nicht wie groß der Wahlvorstand ist. Zum anderem geht man von Mitglieder des Wahlvorstandes zunächst von den festen Mitgliedern aus. Wahlhelfer sind dann in dem Sinne nicht darunter. Und ja es ist gerade dann Ratsam diese mit ein zu setzen wenn das Wahlprozedere sich z.B. über 2 Schichten hin zieht.
Bei der reinen Stimmenauszählung bin ich bei dir.
Erstellt am 23.03.2022 um 10:31 Uhr von celestro
"Hier widerspreche ich dir jetzt."
Kannst Du gerne machen, steht aber auch wieder genau so in der WO:
§12 Absatz 2 WO:
"(2) Während der Wahl müssen immer mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder des Wahlvorstands im Wahlraum anwesend sein; sind Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer bestellt (§ 1 Abs. 2), so genügt die Anwesenheit eines stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands und einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers."
"Zum anderem geht man von Mitglieder des Wahlvorstandes zunächst von den festen Mitgliedern aus. Wahlhelfer sind dann in dem Sinne nicht darunter."
Erm ... ja. Habe ich irgendwo etwas anderes geschrieben? Eigentlich nicht ...
Erstellt am 23.03.2022 um 10:48 Uhr von Dummerhund
Dann sind wir uns ja einig. Ein festes Mitglied und ein Wahlhelfer würden ausreichen. Nichts anders habe auch ich gemeint.