Erstellt am 16.03.2022 um 14:27 Uhr von R.Staunlich
Dann ist die Liste nicht gewählt und es wird ein entsprechend kleinerer BR gebildet.
Erstellt am 16.03.2022 um 15:16 Uhr von Kjarrigan
Die Liste ohne Stimmen ist nicht gewählt - korrekt
Aber - wenn der BR aus 7 bestehen muss (Wahlausschreiben) und eien Liste - wie in deinem Beispiel gar keine Stimme bekommt und nur 2 bzw nur 5 MA gewählt wären - ist der BR gleich in Unterzahl und kann direkt eine Neuwahl einleiten.
Aber das dürfte in Realität wohl kaum passieren, da die beiden oder die 5 ja wohl ihre eigene Liste wählen.
Erstellt am 16.03.2022 um 15:31 Uhr von celestro
"Aber - wenn der BR aus 7 bestehen muss (Wahlausschreiben) und eien Liste - wie in deinem Beispiel gar keine Stimme bekommt und nur 2 bzw nur 5 MA gewählt wären - ist der BR gleich in Unterzahl und kann direkt eine Neuwahl einleiten."
Nein! Wie R.Staunlich schon richtig sagte, wird gemäß § 11 BetrVG ein kleineres Gremium gebildet. Das mit der "Unterzahl" kommt erst in Betracht, wenn es danach eine "Unterzahl" gibt. Was bei 5 Personen durch Amtsniederlegung natürlich theoretisch schon am nächsten Tag passieren könnte.
Erstellt am 16.03.2022 um 16:02 Uhr von Relfe
also es muss ja tatsächlich nur 1x Stimme für eine Liste sein, es brauchen noch nicht mal alle sich selbst wählen.
Und bei nur 2 Listen und über 100 MA wird der Fall wohl nicht eintreten, das eine Liste Null Stimmen bekommt.
Da der WV aus min. 3 MA besteht, könnte er sich selbst auch aus diesem Dilemma befreien :-)
(nur so ein Gedanke)
Erstellt am 16.03.2022 um 16:54 Uhr von Kjarrigan
§ 11BetrVg kommt imho nicht in Betracht
Nach lesen des § und des Fitting ist § 11 im Vorfeld anzuwenden.
Wenn es 1 nicht genug wählbare AN gäbe oder sich nicht genug wählbare AN der Kandidatur stellen
Hier haben sich aber 2 Listen mit genau 7 wählbaren der Kandidatur gestellt.
Erstellt am 16.03.2022 um 21:06 Uhr von celestro
§11 ist hier analog anzuwenden (habe ich so in der Schulung gelernt). Ist mEn auch nur logisch, denn man ist ja immer noch im Vorfeld (also VOR dem letzendlichen Ergebnis).
Wurde hier:
https://www.betriebsratswahl.de/br-forum/16015/ein-bewerber-ohne-stimme-was-passiert
auch schon einmal durchgesprochen.
Erstellt am 17.03.2022 um 07:09 Uhr von relfe
§11 ist analog anzuwenden, wenn es sich um Mehrheitswahl handelt, hier handelt es sich aber um Listenwahl.
Demnach ist hier eine Neuwahl erforderlich.
siehe auch RZ4 unter:
ttps://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/tillmanns-heise-u-a-betrvg-betrvg-11-ermaessigte-zahl-der-betriebsratsmitglieder_idesk_PI42323_HI606390.html
Erstellt am 17.03.2022 um 09:51 Uhr von celestro
was Du da schreibst, steht da aber überhaupt nicht. Über Verhältniswahl steht da nichts. Der Umkehrschluss "weil da Mehrheitswahl steht, ist definitiv keine Verhältniswahl gemeint" ist mEn überhaupt nicht logisch.
Erstellt am 17.03.2022 um 10:40 Uhr von Relfe
@ Celestro
warum sollte da explizit "Mehrheitswahl" stehen, wenn die Vorgehensweise unabhängig vom Wahlsystem anzuwenden ist?
Erstellt am 17.03.2022 um 10:41 Uhr von petermännchen
Ich frag mich mal viel mehr, wie blöd muss man sein, seiner eigenen Liste nicht seine Stimme zu geben.....
Erstellt am 17.03.2022 um 10:44 Uhr von takkus
@relfe: "Wie sollte bei Mehrheitswahl eine Liste keine Stimmen bekommen können?" indem man einer Liste keine Stimme gibt, da die darauf aufgeführten Wahlbewerber doof sind! Nämlich so doof, das sie sich nicht mal selbst wählen. Heutzutage kann man garnicht so blöd denken wie manche sind.
Nachtrag 10:46 Uhr: der Post auf dem meine Antwort beruht wurde anscheinend gelöscht.
Erstellt am 17.03.2022 um 10:57 Uhr von Relfe
@takkus:
ja weil ich die Anmerkung von celestro falsch verstanden hatte, deshalb habe ich die Antwort korrigiert.
und zu der Frage: "Wie sollte bei Mehrheitswahl eine Liste keine Stimmen bekommen können?"
bei Mehrheitswahl handelt es sich um Personenwahl , da gibt es nur eine Liste.
Da werden die Stimmen den Bewerbern zugeordnet und nicht einer Liste.
Deine Anmerkung passt also nicht zu "Mehrheitswahl", es sei denn niemand geht wählen
Erstellt am 17.03.2022 um 11:21 Uhr von celestro
"@ Celestro
warum sollte da explizit "Mehrheitswahl" stehen, wenn die Vorgehensweise unabhängig vom Wahlsystem anzuwenden ist?"
Weil der Verfasser des Themas vielleicht davon ausgeht, dass es bei Mehrheitswahl noch einigermaßen vorkommen kann, das ein Kandidat keine Stimme bekommt, bei Verhältniswahl aber nicht.