Neuwahlen - ab wann frühestens?
Hallo zusammen, unsere zweite Vorsitzende hat gekündigt und hat am 14.01.2012 den letzten Arbeitstag.
Da wir keine Ersatzmitglieder haben, stehen für uns Neuwahlen an. Ab wann können diese frühestens stattfinden?
Gruß Krümelkuchen
Community-Antworten (6)
04.11.2011 um 18:04 Uhr
@Krümelkuchen Einleiten nach dem Ausscheiden des BRV. Früher ist das nicht möglich, da kein Fall von § 13 BetrVG zutrifft... ...wenn der BRV natürlich jetzt schon zurücktritt, dann ändert sich das.
04.11.2011 um 18:09 Uhr
Hallo und danke für Deine Antwort. D. h. der Wahlvorstand kann frühestens am 15.01.2011 mit seiner Aufgabe beginnen?
04.11.2011 um 18:31 Uhr
@Krümelkuchen Ihr könntet (m.E.) bereits heute einen (Vorrat-)Beschluss fassen und den WV bestellen.
04.11.2011 um 18:34 Uhr
Und wir könnten dann - so wir es zeitmäßig schaffen - bereits im Januar neu wählen? Heißt, der Wahlvorstand kann noch in der Amtszeit des amtierenden BRs tätig werden und einen Termin für die Neuwahl ansetzen und alles in die Wege leiten?
04.11.2011 um 18:48 Uhr
Ich verstehe Dich so, dass die vorgeschriebene Zahl der BR-Mitglieder wegen fehlender Ersatzmitglieder nicht mehr erreicht wird, so daß nach § 13 BetrVG neu gewählt werden muss (oder?).
Ihr müsst jetzt den Wahlvorstand benennen, der auch sofort seine Arbeit aufnehmen kann bzw. muss. Ihr seid dann so lange im Amt, bis ein neuer BR gewählt ist.
04.11.2011 um 18:51 Uhr
Wenn ihr euch einig seid und nicht warten wollt, dann tretet als BR zurück (Mehrheitsbeschluss) und bestellt sofort einen Wahlvorstand, der dann umgehend anfangen kann, die Wahl durchzuführen. Vorteil: Bis zur Verkündung des neuen BR bleibt ihr geschäftsführend im Amt, also keine betriebsratslose Zeit! BetrVG §13 Abs.2 Pkt.3
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