Wählerliste
Hi, ein Angestellter ist auf uns zu gekommen und sagte das nicht auf die Wählerliste möchte. Geht das? Was ist da zu beachten, ohne das jemand im nach hinein die Wahl anfechtet!
Community-Antworten (12)
07.02.2022 um 14:46 Uhr
Sollte der Angestellte bereits auf der Bewerber-Liste stehen, dann siehe den 2. Beitrag weiter unten. Oder sollte ich Dich missverstanden haben?
07.02.2022 um 15:00 Uhr
Nein, das ist nicht möglich.
07.02.2022 um 15:03 Uhr
Der Mitarbeiter steht noch auf keiner Liste.Wir haben die Listen vom Arbeitgeber angefordert. Danach kommt der Aushang ! Er möchte auf keiner Liste auftauchen! und da war die Frage, ob das so einfach geht?
07.02.2022 um 15:10 Uhr
Auf einer Wählerliste stehen die Wahlberechtigten, welcher der Wahlvorstand vom ArbGeb bekommt-> Antwort siehe celestro Auf einer Vorschlagsliste stehen die vorgeschlagenen Kandidaten-> wenn er nicht kandidieren will, steht er natürlich auch nicht drauf
07.02.2022 um 15:28 Uhr
Nein, das geht nicht. Wenn er nicht auf der Wählerliste stünde obwohl er wahlberechtigt ist, wäre die Liste falsch.
07.02.2022 um 15:41 Uhr
Die Wählerliste wird nicht ausgehängt, die Wählerliste liegt beim wahlvorstand zur Einsicht bereit. Auf der Wählerliste stehen alle wahlberechtigten Beschäftigten des Betriebes. Es gibt kein Wunsch- und Wahlrecht da nicht draufzustehen.
07.02.2022 um 16:31 Uhr
@seehas-> das stimmt so nicht. Die Wählerliste ist zur Einsicht an geeigneter Stelle auszulegen. Siehe § 2 Abs. 4 Satz 1 WO.
07.02.2022 um 16:38 Uhr
"Die Wählerliste ist zur Einsicht an geeigneter Stelle auszulegen. Siehe § 2 Abs. 4 Satz 1 WO." was durchaus das Büro des Wahlvorstandes sein kann... es muss m.M.n. nur sichergestellt sein, dass alle MA die Möglichkeit haben Einsicht zu nehmen.
07.02.2022 um 16:46 Uhr
Sicher, hat ein Nachtarbeitnehmer dann ungehindert Einsicht?
07.02.2022 um 16:49 Uhr
"Sicher, hat ein Nachtarbeitnehmer dann ungehindert Einsicht?"
-
siehe den letzten Satz meiner Antwort "es muss m.M.n. nur sichergestellt sein, dass alle MA die Möglichkeit haben Einsicht zu nehmen."
-
sieht selbst der Fitting das so. ich glaube das ist RN10 zu dem § der WO...
07.02.2022 um 18:30 Uhr
Ich gebe Seehas uneingeschränkt Recht.
08.02.2022 um 09:11 Uhr
@rtjum: ja, okay. Hab ich gelesen. Dennoch halte ich es persönlich für gut, wenn sie nicht nur im Geschäftsbüro des Wahlvorstandes ausliegt. Ist m.M.n. ja auch keine Sollvorschrift. Wir werden auch das firmeninterne Intranet nutzen.
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