Erstellt am 02.05.2011 um 07:56 Uhr von kainil
Hallo barevi,
ich finde es Toll, das sich ein Mitarbeiter bis zum Ende seiner beruflichen Tätigkeit für die Kollegen einsetzen will. Und wenn der Kollege in den Personalrat gewählt wird, hat er doch das Vertrauen seiner Kollegen. Und wenn dieser Kollege Beruflich ausscheidet, dann rückt doch der nächste nach.
Stärkt Eurem Kollegen doch den Rücken, anstatt Ihm in diesen zu fallen durch solche Fragen.
Erstellt am 02.05.2011 um 08:26 Uhr von barevi
Hallo kainil,
wenn meine Frage so rübergekommen ist, hast Du mich gründlich missverstanden. Wir bedauern alle sehr, einen kompetenten, stets freundlichen und offenen Mitstreiter zu verlieren. - Die Frage tauchte übrigens auch bei ihm selbst auf, da der PR am 01.06. sein Amt antritt und er selbst dann schon 4 Wo. später ausscheidet... Dies nur zurErklärung, also nicht gleich "Böses" unterstellen! Schönen Tag noch und danke für Deine Antwort!
Erstellt am 02.05.2011 um 09:32 Uhr von Matze
Hallo barevi,
wie kainil schon geschrieben hat, sollten keine Formfehler vorliegen, ist die Liste gültig, auch wenn der betreffende Kollege nur noch 4 Wochen im Amt ist. Ein Nachrücker wird dann sein Amt übernehmen. Die Wähler müssen durch ihre Stimme entscheiden, ob sie dieses 'Nachrückverfahren' unterstützen.
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 02.05.2011 um 10:25 Uhr von Forentroll
Sobald die Liste dem Wahlvorstand zugegangen ist darf sie nur bei heilbaren Fehlern korrigiert bzw. nachträglich geändert werden. Danach nicht mehr.
Also steht er drauf muss er die Wahl antreten. Er kann höchstens auf sein Amt verzichten. Siehe oben Software zur Wahl.