Personenwahl - eine Liste organisieren
Wir sind 120 Mitarbeitende, normales Wahlverfahren, rechnen mit 15 bis maximal 20 Kandidat*innen. Derzeit existiert ein 5-köpfiger Betriebsrat.
Ich bin Vorsitzender des Wahlvorstandes und bin dafür, dass die Wahlvorschläge ordnungsgemäß von anderen Mitarbeitenden organisiert und beim WV eingereicht werden.
Einer unserer Wahlvorstände war bei der letzten BR-Wahl schon im WV dabei und damals wurden Vorschläge für Kandidaten vom WV selbst auf einer Liste gesammelt und auf Basis dieser Liste dann die Personenwahl durchgeführt. Vermutlich gab es damals weder Stützunterschriften noch schriftliche Zustimmungen der Kandidat*innen oder „richtige“ Wahlvorschläge.
Der Arbeitgeber ist kooperativ, es gab noch nie eine Anfechtung und wir rechnen auch diesmal nicht damit. Ich bin skeptisch, ob wir es wieder so machen sollen.
Was würdet Ihr tun?
Community-Antworten (10)
22.12.2021 um 19:37 Uhr
In meinem Kindesalter gab es noch Bonbons einzeln zu kaufen. Einmal habe ich eins stibitzt weil ich die 2 Pfennig nicht mehr hatte. Zu hause gabs derbe Theater und meine Mutter sagte das darfst du nie wieder machen. Ich weiß das es unrecht war. Warum also sollte man eine Wahl nicht rechtmäßig durch führen, wenn man weiß das da in der Vergangenheit mal was unrechtes diesbezüglich gemacht worden war?!
22.12.2021 um 19:55 Uhr
Ok, dann frage ich etwas genauer. Spricht etwas dagegen, dass ich als Wahlvorstandsvorsitzender selbst die einzelnen Kandidatenvorschläge per E-Mail sammle, daraus einen Vorschlag erstelle, Stützunterschriften besorge und in meiner Eigenschaft als normaler Mitarbeiter diesen Vorschlag fristgerecht beim WV einreiche?
22.12.2021 um 20:02 Uhr
Wie die Vorgehensweise ist, gerade auch was die Stützunterschriften betrifft ist wie folgt fest gelegt:
https://www.brwahl.de/wahlvorstand/das-normale-wahlverfahren/vorschlagslisten
22.12.2021 um 20:12 Uhr
Ich interpretiere die Angaben auf der Seite und auch in der Wahlordnung so, dass ich das als „normaler Mitarbeiter“ unabhängig von meiner Funktion als Wahlvorstand durchaus machen kann, um sicher zu stellen, dass mindestens ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wird.
22.12.2021 um 20:36 Uhr
Stellt du dich zur Wahl, kannst du Stützunterschriften für dich selbst sammeln, nicht aber für andere. Und das ganze per eMail zu machen geht meines Wissens nicht, da dann ja nicht die Original Unterschriften vorhanden sind.
23.12.2021 um 10:47 Uhr
Die Mitgliedschaft im Wahlvorstand hindert dich nicht daran, einen eigenen Wahlvorschlag einzureichen. Dies musst du allerdings entsprechend der Wahlordnung machen. D.h. du kannst auf einer Liste Kandidaten sammeln. Diese müssen ihre Kandidatur durch Unterschrift bestätigen. Wenn du keine neuen Kandidaten mehr auf die Liste setzten möchtest, dann kannst du losziehen und für diese Liste Stützunterschriften sammeln. Ist deine Liste / dein Wahlvorschlag die einzige Liste, dann gibt es Personenwahl. Hat noch jemand eine weitere Liste eingereicht, so gibt es Listenwahl. Eine Liste kann auch aus nur einer Person bestehen. Der Listenführer muss nicht selbst kandidieren.
Nach §14a Abs. 5 BetrVG kann in Betrieben mit 101 bis 200 Arbeitnehmern der Wahlvorstand mit dem AG vereinbaren, dass vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden. In diesem Fall wäre immer Personenwahl, falls ihr unbedingt Listenwahl vermeiden wollt.
23.12.2021 um 10:56 Uhr
"Wir sind 120 Mitarbeitende, normales Wahlverfahren, rechnen mit 15 bis maximal 20 Kandidat*innen."
Ich bin ein bisschen neidisch.
23.12.2021 um 11:01 Uhr
Es ist nicht vorgeschrieben, dass die Person, die eine Liste organisiert auch auf der liste stehen muss. Es ist nicht verboten, eine solche Liste über Mailaktionen zusammenzutragen. Es ist vorgeschrieben, dass die Unterschriften der Bewerber und der Unterstützer schriftlich vorliegt. Per Mail ist eine Zustimmung nicht möglich. Die vorgeschlagene Vorgehensweise ist also legal. Allerdings haben alle anderen Beschäftigten ebenfalls die Möglichkeit eine Liste einzureichen, dann findet eine Listenwahl statt.
23.12.2021 um 11:09 Uhr
"Die vorgeschlagene Vorgehensweise ist also legal."
Achtung ... grundsätzlich .... ja.
ABER:
"damals wurden Vorschläge für Kandidaten vom WV selbst auf einer Liste gesammelt und auf Basis dieser Liste dann die Personenwahl durchgeführt. Vermutlich gab es damals weder Stützunterschriften noch schriftliche Zustimmungen der Kandidat*innen oder „richtige“ Wahlvorschläge."
so jedenfalls nicht. Der WV hat sich hier explizit raus zu halten. Ja ... natürlich kann ein Mitglied des WV die Organisation etc. übernehmen. Es muss aber JEDERZEIT klar sein, dass hier ein AN einfach nur schaut, das ein gültiger Wahlvorschlag zustande kommt.
Also ist jedenfalls meine Ansicht.
23.12.2021 um 15:09 Uhr
Viel Dank für die hilfreichen Antworten.
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