Hallo, ich habe eine verfahrene Situation, vielleicht kann mir einer rechtlichen Beistand geben!
Folgender Sachverhalt:
Wir, 60 Kandidaten auf unserer Unabhänigen Liste wurden bei der letzten BR Wahlhaben 5 Mandate erreicht, toll!
Jetzt meine Frage:
Aus wieviel Personen besteht unsere Fraktion jetzt, aus den 5 gewählten Mitglieder des Betriebsrates oder aus allen 60 Kandidaten der angetrettenen Liste!
Können 3 von den BR den ersten von Liste Abwählen, Beschlußfähigkeit liegt vor 3 von 5
Gruß VFR