Guten Abend,

Folgende Frage stellt sich uns für die nächste Wahl. Aktuell sind wir eine GmbH mit zwei Standorten mit etwas über 500 Mitarbeitern. Beide Standorte haben einen eigenen BR und ein GBR ist selbstverständlich aktiv.
Durch Verkauf und Betriebsübergang von Betriebsteilen verbleiben dann ab 1.12.2021 an beiden Standorten jeweils ca 45 Mitarbeiter in jeweils einem Betriebsteil. Die verbleibenden BR- Mitglieder wären sich einig im nächten Jahr vereinfacht einen gemeinsamen BR für beide Standorte zu wählen.
Die Mitarbeiter, die amtierenden Betriebsräte, die Bereichsleiter und auch die Geschäftsleitung würden dies begrüßen.
Ist das rechtlich möglich oder müssen zwingend wieder zwei BR gewählt und ein GBR gebildet werden?
Wir waren auf der Suche nach einer Rechtsgrundlage hierfür, sind allerdings nicht eindeutig fündig geworden.