Erstellt am 03.11.2010 um 15:47 Uhr von wölfchen
. . . Du erwartest doch jetzt bestimmt nicht ernsthaft, dass Dir jetzt jemand die §§ 27 und 28 BetrVG hier rein kopiert? In dem klitzekleinsten Kommentar sind diese darüber hinaus auch noch erschöpfend dargestellt und wenn Du noch keinen Kommentar haben solltest: bei googel einfach mal "Aufgaben für Betriebsausschuss BetrVG" eingeben - da gibt es reichlich Kommentare dazu . . .
P.S.: ist mit Sicherheit nicht böse gemeint, wäre jedoch wirklich unsinnig, das hier rein zu kopieren :-)
Erstellt am 03.11.2010 um 18:14 Uhr von DerAlteHeini
spinning
§27 Abs.1 gibt hier eindeutig vor,
Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss. Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrats, dessen Stellvertreter und u.s.w..
Zu den Aufgaben, siehe § 28 BetrVG.