Erstellt am 30.09.2021 um 11:53 Uhr von Kjarrigan
Wann die Wahlen waren ist doch ohne Belang.
Es kommt doch darauf an wann die Amtszeit (4 Jahre) des BR endet. § 21 BetrVG.
Wenn man wieder in einen späteren Monat (April / Mai) rutschen möchte - tritt der BR zurück - leitet Neuwahlen ein und wählt jetzt oder bis Feb..
Dann muss im Regelzeitraum nicht nochmal gewählt worden und man kann sich im Wahlzeitraum 2026 einen Termin aussuchen.
Erstellt am 30.09.2021 um 13:06 Uhr von Agassi0
Der alte BR bleibt solange im Amt, bis sich der neue konstituiert hat. Wamm endet dann die Amtszeit des alten BR?
Erstellt am 30.09.2021 um 15:54 Uhr von Kjarrigan
"Der alte BR bleibt solange im Amt, bis sich der neue konstituiert hat"
Nein - hatte ich aber schon geschrieben - Es gilt § 21 BetrVG
Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. 2Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit
heisst z.B. Wenn der erste BR sich am 15.04.2018 konstituiert hat - endet sein Amtszeit am 14.04.2022.
Wenn die BR Wahl am 01.04.2022 stattfindet, das Wahlergebnis am 10.04. bekanntgegeben wird - ist das auch egal - Die Amtszeit des "alten" BR endet trotzdem erst am 14.04.22 und der neue "amtiert erst ab dem 15.04.,22.
Auf Wahlseminar wurde uns mal gesagt, dass man "theoretisch" bis auf den zuerst gewählten BR zurückschauen müsste um den genauen Termin zu ermitteln oder halt bis zu dem Zeitpunkt an dem eine "Wahl außerhalb der Regelzeit stattgefunden hat.