Erstellt am 20.09.2010 um 20:30 Uhr von nicoline
GULILEIN,
*Ich lese aus der Wahlordnung jedoch, dass sich die Frist jetzt um 3 Tage verlängert.*
Erkläre doch mal bitte, wo in der Wahlordnung Du das liest, vielleicht kommen wir dann zu einer Lösung.
Erstellt am 20.09.2010 um 20:47 Uhr von GULILEIN
§6 absatz 5
Die Unterschrift eines Wahlberechtigten zählt nur auf einer Vorschlagsliste. Hat ein Wahlberechtigter mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so hat er auf Aufforderung des Wahlvorstands binnen einer ihm gesetzten angemessenen Frist, spätestens jedoch vor Ablauf von drei Arbeitstagen, zu erklären, welche Unterschrift er aufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so wird sein Name auf der zuerst eingereichten Vorschlagsliste gezählt und auf den übrigen Listen gestrichen; sind mehrere Vorschlagslisten, die von demselben Wahlberechtigten unterschrieben sind, gleichzeitig eingereicht worden, so entscheidet das Los darüber, auf welcher Vorschlagsliste die Unterschrift gilt.
wir haben ja eine große liste, die der persönlichkeitswahl, also müssen ja jetzt alle in neue eigene listen. deshalb verstehe ich die frist so, dass man jetzt 3 tage zeit hat???
Erstellt am 20.09.2010 um 21:06 Uhr von nicoline
GULILEIN,
ich vermute, dass Du im Zusammenhang mit der BR Wahl einiges verkehrt gelesen hast.
*wir haben eine Persönlichkeitswahl begonnen*
Bei einer BR Wahl kann man keine Persönlichkeitswahl +++beginnen+++.
Wenn bei einer BR Wahl, bis zum Ablauf der Frist, nur EINE Liste mit Wahlvorschlägen beim WV eingeht, kommt es zu einer Persönlichkeitswahl.
Gehen MEHRERE Listen mit Wahlvorschlägen ein, kommt es zu einer Verhältniswahl/Listenwahl.
*wir haben ja eine große liste, die der persönlichkeitswahl*
nein, Ihr hattet eine große Liste und hattet den Glauben oder die Hoffnung oder die feste Überzeugung, dass es dabei bleibt.
Nur, wenn einer, der auf Eurer Liste eine Stützunterschrift abgegeben hat, auch auf der anderen Liste unterschrieben hat, gibt es eine Nachfrist von 3 Tagen, da er sich entscheiden muss, welche Liste er unterstützen will.
*also müssen ja jetzt alle in neue eigene listen*
Wenn die Frist abgelaufen ist, kann man keine neue Liste mehr einreichen, sondern muss sich damit abfinden, dass es jetzt keine Persönlichkeitswahl geben wird.
*deshalb verstehe ich die frist so, dass man jetzt 3 tage zeit hat???*
Das hast Du wohl leider komplett verkehrt verstanden und der WV ist der richtigen Meinung!
Erstellt am 20.09.2010 um 23:40 Uhr von okiscorpion
nicoline
*wir haben eine Persönlichkeitswahl begonnen*
Bei einer BR Wahl kann man keine Persönlichkeitswahl +++beginnen+++.
Man kann wohl eine Persönlichkeitswahl beginnen, wenn man unter 50 wahlberechtigten Arbeitnehmer im Betrieb Beschäftigt.
Erstellt am 20.09.2010 um 23:58 Uhr von DerAlteHeini
GULILEIN
Tja, hier haben sich einige Wahlberechtigte intensiv mit dem Ablauf einer Betriebsratswahl beschäftigt, und haben somit die Chancen für die Wahl in den BR für sich legal erhöht.
Die Wahlbewerber der "großen Liste" die auf den hinteren Plätzen dieser Liste kandidieren haben keine Möglichkeit mehr überhaupt in den BR gewählt zu werden.
Erstellt am 21.09.2010 um 00:09 Uhr von GULILEIN
und darf der wahlvorstand selbst mit einer liste kandidieren bzw. einer liste angehören?
PS: was für eine besch.. gesetzeslücke ist das denn? da bleibt ja gar nichts anderes übrig als von vornherein eine listenwahl zu machen :(
Erstellt am 21.09.2010 um 06:35 Uhr von Rattle
Hallo,
DerAlteHeini:
"Die Wahlbewerber der "großen Liste" die auf den hinteren Plätzen dieser Liste kandidieren haben keine Möglichkeit mehr überhaupt in den BR gewählt zu werden."
doch, sie können eine eigene liste aufstellen und die möglichkeiten sind wieder offen und wer von einer persönlichkeitswahl ausgeht ist einfach nur naiv :-)
GULILEIN:
"und darf der wahlvorstand selbst mit einer liste kandidieren bzw. einer liste angehören?"
jeder der das passive wahlrecht hat.
und eine listenwahl kann nicht ausgeschlossen werden, wer sich mit der wahlordnung beschäftigt ist im vorteil :-)
mfg
Erstellt am 21.09.2010 um 09:07 Uhr von nicoline
Rattle,
*doch, sie können eine eigene liste aufstellen und die möglichkeiten sind wieder offen*
aber doch nur, wenn genug Zeit und die Frist noch nicht abgelaufen ist. Das scheint ja hier nicht so zu sein!
okiscorpion,
ja, ich hätte schreiben sollen: "im normalen Wahlverfahren", obwohl ich mit Deiner Auissage etwas Bauchschmerzen habe.
Erstellt am 21.09.2010 um 11:23 Uhr von Petrus
@gulilein:
> da bleibt ja gar nichts anderes übrig als von vornherein eine listenwahl zu machen :(
Genau das war der Wille der Gesetzgebers: Es gibt grundsätzlich eine Listenwahl.
> was für eine besch.. gesetzeslücke ist das denn?
Gar keine. Die Gesetzeslücke "Was passiert, wenn es nur eine Liste gibt und damit Listenwahl unmöglich ist?" wurde ja geschlossen: In diesem Fall findet _ausnahmsweise_ eine Persönlichkeitswahl statt.
Wenn ihr gedacht habt, ihr könnt die Ausnahme zur Regel machen, ist das eure Schuld, nicht die des Gesetzgebers!
Erstellt am 22.09.2010 um 19:30 Uhr von DerAlteHeini
Rattle
Deine Aussage, dass die Wahlbewerber auf den hinteren Listenplätzen doch eine neue eigene Liste aufmachen könnten, ist zwar Richtig aber in diesem Fall, dürfte wohl die Einreichungsfrist zu ende sein.