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Wahl Scherbehindertenvertretung

H
Huschi
Sep 2021 bearbeitet

Hallo Leute, ich brauche Eure Hilfe.

Darf ein aktives BR Mitglied und der stellvertretende Vorsitzende die auch beide im Wahlvorstand der SBV sind sich zur Wahl aufstellen lassen ?

Ich finde das ist für Sie ja ein Vorteil für die Wahl. Weil diese ja mit vielen Kollgenen in Kontakt kommen durch Ihr Br Mandat usw....

Wäre mir echt wichtig.

362014

Community-Antworten (14)

B
BRHamburg

01.09.2021 um 05:58 Uhr

Ja das ist kein Grund sie von der Kandidatur auszuschließen. Auch den vermeintlichen Vorteil durch die Ämter sehe ich hier nicht. Jeder Kandidat hat doch die Möglichkeit für sich selbst zu werben.

SF
SBV Frank

01.09.2021 um 10:14 Uhr

kann ich davon ausgehen, dass bei euch das förmliche Wahlverfahren stattfindet?

H
Huschi

01.09.2021 um 10:25 Uhr

Ja das förmliche. Aber als Wahlvorstandsmitglied hat Sie oder er doch Zugriff auf sämtliche Adressen usw.. der Wahlberechtigten und hat meiner Meinung einen entscheidenden Vorteil .

R
Relfe

01.09.2021 um 12:02 Uhr

Zitat: Ich finde das ist für Sie ja ein Vorteil für die Wahl. Weil diese ja mit vielen Kollgenen in Kontakt kommen durch Ihr Br Mandat usw.... --> das gilt auch für die die aktuelle SBV

wenn das ein Ausschlusskriterium wäre sich für die Wahl zum BR oder SBV aufstellen zu lassen, dann würde es bei jeder Wahl ein komplett neues Gremium geben für BR und SBV. Das bedeutet alle bewährten und erfahrenen Gremiumsmitglieder verlassen das Gremium und alle die gewählt werden fangen "bei Null" an.

abgesehen davon, würde man benachteiligt, wenn man aufgrund eines solchen Amtes von der Wählbarkeit ausgeschlossen würde.

und ja, es ist ein Vorteil, wenn man bewiesen hat das man "das Amt" kann. Ist aber doch gar nicht schlecht wenn es so ist.

H
Huschi

01.09.2021 um 12:25 Uhr

Das ist mir schon klar. Nur bei uns wird zum ersten Mal eine SBV gewählt. Und ich bin weder im Wahlvorstand noch im aktuellen BR. Wie soll ich dann aktuell an die Daten der Wähler kommen die in Frage kommen ?

R
rtjum

01.09.2021 um 16:46 Uhr

Hallo, gibt es denn schon ein Wahlausschreiben bzw. eine Einladung zur Wahlversammlung?

H
Huschi

01.09.2021 um 19:03 Uhr

Wahlveranstaltung hat stattgefunden. Es wurde ein Wahlvorstand gewählt. Wahlausschreiben soll noch diese Woche rauskommen.

SF
SBV Frank

01.09.2021 um 20:48 Uhr

schau mal auf diesen Seiten nach! www.integrationsaemter.de und www.komsem.de Weißt du denn ungefähr, wie viel Schwerbehinderte/gleich gestellte bei euch tätig sind?

U
UdoWoe

02.09.2021 um 11:52 Uhr

Als SBV kann sich jeder, auch nicht Schwerbehinderte aufstellen lassen, Auch ich bin BR und SB und habe mich entschlossen SBV zu machen. Ich wurde regülär gewählt. Ist zwar immer schwierig, gerade auch in dem genannten Fall. Aber besser eine SBV mit "Geschmäckle" als gar keine SBV.

C
celestro

02.09.2021 um 12:02 Uhr

ich kann kein "Geschmäckle" erkennen. Klar ist das ein Vorteil ... aber was wäre die Alternative? BRM von der Wahl ausschließen? Dieser Eingriff wäre viel schwerer als der Vorteil, den das BRM / Mitglied des WV hätte.

U
UdoWoe

02.09.2021 um 12:19 Uhr

Da gebe ich dir vollkommen Recht celestro. Wie gesagt, besser eine SBV die auch von BR-Mitgliedern betreut werden kann, als gar keine SBV. Am besten wäre es, wenn die SBV auch mit SB besetzt wird.

R
Relfe

02.09.2021 um 12:49 Uhr

ich weiss gar nicht, wo der Nachteil sein soll wenn die SBV auch BRM ist? rein vom Informationsstand und von den Mitgestaltungsmöglichkeiten wäre das aus meiner Sicht eher ein Vorteil, wenn die SBV geichzeitig auch BRM ist. Und der Idealfall wäre sich das eine SB-Person als SBV auch BRM ist, das vereinigt dann das maximum an Möglichkeiten für die SBV. Und woher soll ein "Geschmäckle" kommen, die werden doch alle von den MA gewählt? Werbung für sich machen muss jeder Bewerber so wie er das für richtig hält und wer SBV werden will, kann doch trotzdem alle MA über seine Argumente etc. informieren. Man muss sich ja nicht auf die aktuell Wahlberechtigten beschränken. Unter den anderen MA befinden sich sicher auch ein paar SB-Anwärter, die die SBV dann mitbetreuen muss wenn sie gewählt ist.

H
Huschi

02.09.2021 um 19:27 Uhr

Danke für die vielen Rückantworten.

@Relfe es geht nicht darum ob es vom Nachteil ist ein BR Mitglied zu sein.

SF
SBV Frank

02.09.2021 um 20:05 Uhr

hier, hast du dir einmal die Wahlordnung durchgelesen und das eventuell gefunden?? Vielleicht beantwortet das zu mindestens eine deiner Fragen?

Liste der Wahlberechtigten (1) Der Wahlvorstand stellt eine Liste der Wahlberechtigten auf. Die Wahlberechtigten sollen mit Familienname, Vorname, erforderlichenfalls Geburtsdatum sowie Betrieb oder Dienststelle in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden. (2) Die Liste der Wahlberechtigten oder eine Abschrift ist unverzüglich nach Einleitung der Wahl bis zum Abschluß der Stimmabgabe an geeigneter Stelle zur Einsicht auszuleg

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