hallo zusammen,
1.wo steht eigenlich, dass nur der wahlvorstandvorsitzende die wahl eröffnen darf?
ich kann die aussage eines bekannten nirgendwo wiederfinden!
2.muß der wahlvorstandvorsitzende die anderen wv-mitglieder zur wahlversammlung einladen?
vielen dank im vorraus für die antworten