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Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, da zur BR-Wahl aufgestellt

A
artis
Nov 2016 bearbeitet

Ein Kollege hat sich zur Betriebsratswahl im Mai aufstellen lassen und wurde als Nachrücker auf Listenplatz 9 gewählt (unser BR hat 7 Mitglieder). Er hat einen Zeitvertrag, der im September ausläuft, dieser soll nun nicht verlängert werden. Es wurden keine Gründe von der Geschäftsführung genannt. Da es 125 Mitarbeiter in unserem Serviceunternehmen gibt und fast alle die gleiche Arbeit zu erledigen haben und wenigstens 50 % der Mitarbeiter genau diesen Zeitvertrag haben und niemand sonst die Verlängerung des Zeitvertrages nicht bekommt, liegt die Vermutung nah, dass es damit zu tun hat, dass der genannte Kollege wegen seines Engagements für die Mitarbeiter nun ausscheiden muss. Gibt es eine Möglichkeit des BR's zu helfen?

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Community-Antworten (3)

R
rainerw

28.06.2010 um 17:42 Uhr

Die Vermutung das sein AV aufgrund seines BR Mandats (wenn auch hier nur als Nachrücker) liegt wohl sehr nahe. Nur dürfte dies wohl so gut wie unmöglich sein dem AG dieses nachzuweisen. Und selbst wenn würde dies wohl wenig nützen. Der Kollege hat seinerzeit gewusst wie lange sein Engergement bei euch in der Firma gehen wird. Was darüber hinaus geht ist bis zueiner neuerlich Vertragsunterzeichnung rein spekulativ. Und mit wem der AG Verträge abschliesst ist nun mal nach der Vertragsfreiheit seine sache. Ist leider so.

P
pfeilenbogen

28.06.2010 um 17:54 Uhr

Jede Vertragsverlängerung löst die MB gem. § 99 aus, da könntet ihr dann ggf. euere Möglichkeiten nutzen, vor allem wenn sich auch dieser Koll. auf die dann freie Stelle bewirbt.

N
niemand

29.06.2010 um 11:51 Uhr

Ja und jede andere Vertragsverlängerung mit dem Hi8nweis ablehnen, daß der Ersatz-BR geeigneter erscheint. Der AG kann sich ja dann für jeden neuen Vertrag die Zustimmung beim Arbeitsgericht holen. Da wird er aber eine Freude und Kosten haben für 70 Verträge.

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