Erstellt am 01.06.2010 um 23:29 Uhr von pirat
@serdaroglu,
ja! (§ 8 Absatz 1 BetrVG).
Erstellt am 02.06.2010 um 00:02 Uhr von teamfrge
ja duerfen sie, hab ich selbst auch gemacht und wie es der vorposter auch schon meinte siehe §8 BetrVG
wenn Sie nun davon allerdings sprechen, dass die Wahl bereits in einer Woche sein soll, muessten die Mitglieder des Wahlvorstandes bereits auf den Vorschlagslisten stehen, da der Wahlvorstand diese Liste noch pruefen und spätestens eine Woche vor der Wahl veroeffentlichen muss. siehe §10 Wahlordnung - BetrVG
mfg
frge