Hallo! Wir haben morgen Betriebsratswahlen.Lt. Wahlausschreiben findet auf einer Wahlversammlung am 18.5. die Wahl statt.Nach Stimmabgabe erfolgt die öffentliche Stimmauszählung. Bei nachträglicher schriftl. Stimmabgabe dann 21.5.(vereinfachte einstufige Walverfahren). Am Ende der Frist kam es zum Antrag der schriftl Stimmabgabe. Leider haben wir es versäumt Ersatzmitglieder für den Wahlvorstand zu bestimmen.Ein Wahlvorstandsmitglied ist nun ab Freitag (öffentl. Auszählung lt. Wahlausschreinben) im Urlaub. Können wir, wenn alle Briefwahlunterlagen eingegangen sind,die Auszählung vorziehen, vorrausgesetzt wir machen ein erneuten Aushang zur öffentlichen Auszälung mit dem Datum vom Mittwoch oder Donnerstag? Vielen Dank für die Hilfe