Erstellt am 11.05.2010 um 11:40 Uhr von rkoch
Die Liste ist mit Sicherheit dadurch nicht ungültig.
Sofern die Streichung vor Einreichung der Liste erfolgt ist könnte man wahrscheinlich nicht einmal die Wahl anfechten. Zwar könnten die Unterstützer erklären, das sie die Liste in dieser Form nicht unterstütz haben, aber eine nachträgliche Streichung von Stützunterschriften ändert nichts an der Gültigkeit der Liste (§8 (1) WO Die Rücknahme von Unterschriften auf einer eingereichten Vorschlagsliste beeinträchtigt deren Gültigkeit nicht;). Was der Listenführer mit der Liste vor der Einreichung macht ist allein Sache der Liste.
Ist die Streichung vom Wahlvorstand vorgenommen worden, wäre das ein Anfechtungsgrund, aber das müsste dann halt ersmal jemand machen - und würde dazu führen das der BR aufgelöst wird und dann Neuwahlen anstehen - aber das dauert.
Erstellt am 11.05.2010 um 11:45 Uhr von Immie
@wurmwilli
Wer macht macht denn so etwas?
Erstellt am 11.05.2010 um 22:21 Uhr von wurmwilli
wir wissen es nicht es sagt ja keiner "ich war es"Vieleicht war es der alte BR aber diese Kollegin ist beliebt wer weiss
Erstellt am 11.05.2010 um 22:28 Uhr von rainerw
Begradigt die Sache und zieht die Wahl durch.
Ob dann wohl jemand aus der Deckung kommt?
Erstellt am 11.05.2010 um 22:35 Uhr von peters
Wie kommt es eigentlich, dass Original- Vorschlagslisten scheinbar überall in der Welt öffentlich herum hängen?
Anonymen Schmierfinken, die eine BR-Wahl mit einer Wahl zum Klassensprecher in der Grundschule verwechseln, ist doch damit Tür und Tor geöffnet.