Ersatzmitglied mit Stimmengleichheit
Wir dürfen in unserem Betrieb nur noch 1 BR-Mitglied wählen. Weibliche Arbeitnehmer sind in der Minderheit. Stimmemehrheit fiel auf eine Kollegin. Eine weitere Kollegin und ein Kollege haben jeweils die gleiche Anzahl Stimmen. Wer von den beiden wird nun Ersatzmitglied? Gilt hier noch die Regelung der Mindestsitze für das Geschlecht (bedeutet Kollegin wird Ersatzmitglied) oder ist diese Regelung durch den gewählten Betriebsrat erfüllt und es gibt einen Losentscheid wegen des Ersatzmitgliedes?
Community-Antworten (1)
03.05.2010 um 15:58 Uhr
Losen! Hier zählt nicht die Minderheitenquote wenn es nur ein BRM gibt!
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